
Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: Sperrzeit vermeiden
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen, wenn kein wichtiger Grund für die Vertragsbeendigung vorliegt. Ob und wie lange die Sperrzeit eintritt, hängt vom Einzelfall ab – eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift hilft, das Risiko realistisch einzuschätzen.




