
Abfindung versteuern: Fünftelregelung und Steuerlast richtig berechnen
Abfindungen sind voll steuerpflichtiger Arbeitslohn – eine Steuerfreiheit gibt es nicht mehr. Die Fünftelregelung mildert die Steuerlast, setzt aber Entschädigungscharakter und Zusammenballung der Einkünfte in einem Jahr voraus. Die tatsächliche Steuerhöhe hängt vom übrigen Einkommen, der Steuerklasse sowie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab.




