OVG stärkt Rechte von Beamtinnen und Beamten, die den Eintritt ihres Ruhestands hinausschieben wollen
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 23.02.2021 – Az. 5 ME 20/21 – dazu geäußert, wann ein Antrag auf Hinausschieben des Eintritts