Beförderungsauswahl und Konkurrentenschutz

Konkurrentenschutz

Als Beamter haben Sie grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Beförderung. Dennoch besteht die Möglichkeit, in die Beförderungsauswahl zu gelangen und durch den Konkurrentenschutz die Chance auf eine besser bezahlte und Ihnen optimal entsprechende Position zu erhalten. Sollten Sie mit der Beförderungsauswahl Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden sein und die rechtlichen Aspekte im Konkurrentenschutz als mangelhaft erachten, müssen Sie schnell reagieren und handeln. Denn zwischen der Mitteilung und der Ernennung des Bewerbers liegen nach Rechtsprechung mindestens 14 Tage.

War das Auswahlverfahren zur Beförderung korrekt?

Sie fühlen sich bei der Bewerberauswahl übergangen und finden, dass die Beförderung Ihnen und nicht dem/der Mitbewerber*in zugestanden hätte? Ein Einspruch bei Ihrem Dienstherren ist oftmals wenig effektiv und führt lediglich zu einem unangenehmen und angespannten Betriebsklima. Lassen Sie die Auswahl rechtlich überprüfen und beauftragen Sie uns, sodass Sie absolut rechtssicher handeln und sich auf die wirklich wichtigen Punkte beziehen. Mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz sind wir Ihr Ansprechpartner zur Beförderungsauswahl und zum Konkurrentenschutz.