Als Beamter haben Sie grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Beförderung. Dennoch besteht die Möglichkeit, in die Beförderungsauswahl zu gelangen und durch den Konkurrentenschutz die Chance auf eine besser bezahlte und Ihnen optimal entsprechende Position zu erhalten. Sollten Sie mit der Beförderungsauswahl Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden sein und die rechtlichen Aspekte im Konkurrentenschutz als mangelhaft erachten, müssen Sie schnell reagieren und handeln. Denn zwischen der Mitteilung und der Ernennung des Bewerbers liegen nach Rechtsprechung mindestens 14 Tage.
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