Studienplatzklage, Hochschulzulassung

Studienplatzklage – ab ins Studium!

Sich ins Studium einklagen mit einer Studienplatzklage – das hört und liest man häufig. Die sog. Studienplatzklage wird immer dann interessant, wenn es mit dem Wunschstudienplatz schwierig werden könnte.

Für Studienplatzklagen aus Sicht der Studenten*innen ist Herr Rechtsanwalt Lustenberger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ihr kompetenter Ansprechpartner der Kanzlei Karoff, Möhring und Kollegen. Herr Rechtsanwalt Lustenberger vertritt Sie nicht nur in Niedersachsen sondern bundesweit bei dem Vorhaben, den Studienplatz durch eine Studienplatzklage zu erreichen.

Ein wichtiger Punkt ist es, nicht auf eine Entscheidung der Universität zu warten und erst dann anwaltliche Unterstützung einzuholen. Setzen Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung, wenn Ihre Pläne konkret werden sollen. So können wir Ihnen bestmöglich bei Ihrem Wunschstudium helfen. Greifen Sie zum Telefon und nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Was genau ist eine Studienplatzklage?

Die Studienplatzklage gehört zum Hochschulrecht und ist somit ein Teil des Verwaltungsrechtes. Mit einer Klage im Verwaltungsrecht verbindet man eigentlich immer eine relativ lange gerichtliche Auseinandersetzung; wir sprechen hier durchaus von Jahren.

Dies würde natürlich im Rahmen einer Klage wenig zielführend sein. Daher stellt die Studienplatzklage eigentlich ein gerichtliches Eilverfahren dar. Durch dieses Eilverfahren wird versucht, der Universität oder der Hochschule Fehler bei der Berechnung bzw. der Anzahl der zu vergebenden Studienplätze nachzuweisen. Gelingt dies, so können weitere Studienplätze vergeben werden.

Mit der Studienplatzklage und somit im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens wird somit beantragt, dem/der Bewerber*in einen außerkapazitären Studienplatz zuzusprechen.

Aber Vorsicht – die Studienplatzklage ist kein Selbstläufer!

Auch wenn es so einfach klingen mag, ist diese Art der Klage kein Selbstläufer. Es empfiehlt sich an dieser Stelle, sich anwaltliche Unterstützung zu holen, damit keine unnötigen Fehler passen.

Es müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann. Hierzu gehören nicht nur Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen, sondern auch spezielle Anforderungen des jeweiligen Studienganges oder aber verfahrensrechtliche Voraussetzungen. Näheres hierzu können wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gespräches erläutern.

Mit dem Anwalt zum Wunschstudium – so geht´s!

So funktioniert eine Studienplatzklage mit unserer Hilfe:

studienplatzklage

1. Schritt:

Nehmen Sie mit Rechtsanwalt Lustenberger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kontakt auf. Wir erörtern im Rahmen eines Beratungsgespräches die unterschiedlichen Möglichkeiten und Risiken.

2. Schritt:

Wir gehen ins gerichtliche Eilverfahren – die Studienplatzklage nimmt also ihren Lauf.

3. Schritt:

Ihre Reise kann beginnen, das Wunschstudium kann im Erfolgsfall begonnen werden.

Da wir beide Seiten, also sowohl die Seite der Studenten*innen als auch die Seite der Universität sehr gut kennen, ist uns der erste Schritt sehr wichtig. Sie werden durch Herrn Rechtsanwalt Lustenberger umfassend über die Chancen und Risiken einer Studienplatzklage hingewiesen. Ihnen wird natürlich auch transparent aufgezeigt, wie hoch das sogenannte Prozesskostenrisiko ist.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen unter anderem bei Ihrem Wunsch, Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin zu studieren, leider nicht helfen können.