Zum Fahrlehrerrecht

Das Fahrlehrerrecht bildet eine zentrale Säule des Beratungsangebotes von Herrn Rechtsanwalt Lustenberger der Kanzlei Karoff, Möhring und Kollegen. Als Dozent in der Fahrlehrerausbildung für das Fach Recht an einer Fahrlehrerausbildungsstätte und Referent im Rahmen der Fahrlehrerweiterbildung berät Sie Rechtsanwalt Lustenberger kompetent bei sämtlichen Fragen rund um das Fahrlehrerrecht. Das Beratungsspektrum hierbei ist vielfältig und geht über berufsrechtliche Fragestellungen und verwaltungsrechtliche Besonderheiten bis hin zur tatsächlichen Umsetzung und rechtlichen Realisierung Ihrer Fahrschule.

 

Fahrlehreranwärter

Als Fahrlehreranwärter haben Sie sich bereits im Vorfeld der Ausbildung mit einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften zu befassen. Sie müssen sich unter anderem darüber informieren, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um die Ausbildung zum Fahrlehrer absolvieren zu können. Möglicherweise treten dabei bereits erste Differenzen und Schwierigkeiten auf.

Darüber hinaus stellt sich selbstverständlich jeweils auch die Frage der Übernahme der Ausbildungskosten; die Ausbildung zum Fahrlehrer ist nicht nur Zeitintensiv sondern auch mit hohen Kosten verbunden. Je nach persönlicher Voraussetzungen und aktueller beruflicher Situation bestehen Fördermöglichkeiten; hierüber kann Sie ggf. der für Sie zuständige Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit näher informieren. Kommt es hierbei zu Schwierigkeiten oder wurde der Antrag auf Übernahme der Ausbildungskosten seitens der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt, kann die anwaltliche Überprüfung der Ablehnung durchaus Sinn machen.

Im Verlauf der Ausbildung zum Fahrlehrer können sich ebenfalls rechtlichen Schwierigkeiten mit der für Sie zuständigen Behörde ausgesetzt sehen. Wir stehen daher Fahrlehreranwärter oder Interessierten bei sämtlichen Fragen rund um das Fahrlehrerrecht sehr gerne zur Verfügung.

 

Fahrlehrer/Fahrlehrerin

Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung zum Fahrlehrer sind Sie im besten Fall täglich mit dem Fahrschulauto auf den Straßen unterwegs und sind mit der Schulung von Fahrschülern beschäftigt. Die verkehrstypischen Gefahren können sich hierbei jederzeit realisieren und Sie können in einen Verkehrsunfall – mit oder ohne Fahrschüler – verwickelt werden. Auch hier kommt sodann anwaltliche Beratung und Betreuung in Betracht (Schadensersatz bei Verkehrsunfällen ).

Darüber hinaus kann sich jedoch auch jede verkehrsrechtliche Verfehlung unter Umständen direkt auf Ihre Fahrlehrerlaubnis auswirken. Verwirklichen Sie den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und Ihnen wird neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot aufgebrummt, ruht selbstverständlich auch Ihre Fahrlehrerlaubnis. Rechtsanwalt Lustenberger unterstützt und berät Fahrlehrer/Fahrlehrerinnen in sämtlichen relevanten Rechtsgebieten.