Was Sie zum Kündigungsrecht wissen sollten – Hannover

Das Kündigungsrecht – Auch wenn im Idealfall eine Kündigung in beiderseitigem Interesse stattfinden sollte, gibt es bei vielen Fällen leider mehr als nur einen Streitpunkt. In diesem Monat wollen wir Ihnen einige Punkte mit auf den Weg geben, auf die Sie im Falle einer Kündigung achten sollten.

Kündigungsfrist
Auch wenn oft in Verträgen geregelt, gibt es hier gewisse Vorgaben, an die sich sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung halten muss.
Die Kündigungsfrist selber hängt von der Länge der Beschäftigung ab und soll immer zum Fünfzehnten bzw. Ende des Kalender Monats ausgesprochen werden, so die vorgeschrieben vier Wochen Zeit eingehalten werden können.
Bei einem länger bestehenden Arbeitsverhältnis kann sich die Frist verlängern: Ab zwei Jahren beträgt Sie einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, nach fünf Jahren 2 Monate usw.

Kündigungsrecht im Krankheitsfall
Zunächst einmal muss hier unterschieden von einer Kündigung während einer Krankheit und mit einer Kündigung wegen einer Krankheit. Zweitere gilt als spezieller Fall der personenbedingen Kündigungen und ist nur unter sehr speziellen Voraussetzungen möglich.
Die Kündigung während einer Krankheit, kann ganz normal ausgesprochen, solange es sich dabei um eine ordentliche Kündigung handelt. Dabei muss natürlich auf Kündigungsschutz gesetzt geachtet werden und muss daher personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein.

Kündigungsschutzklage
Nach Erhalten der Kündigung hat der Arbeitnehmer nur drei Wochen lang die Möglichkeit, mit einer Klage auf seine Kündigung zu reagieren. Dennoch sollten Sie hier sehr sorgfältig abwägen, ob sich die Klage wirklich lohnt – doch gerade, wenn die Kündigung unberechtigt ist, sollten Sie hier nicht zögern und haben nach dem Kündigungsrecht eine gute Chance auf eine Entschädigung.

Kündigungsschutz bei Kleinbetrieben
Bei einem Kleinbetrieb, dies bedeutet bei weniger als 10 Mitarbeitern, gilt bekanntermaßen die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes nicht in jedem Fall. Was dagegen gilt, ist die Kündigungsfrist – diese zählt unabhängig von der Größe eines Unternehmens.

Sollten Sie noch Fragen haben oder eine Unterstützung wünschen, kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Hannover gerne.