Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten – Hannover

Eine Kündigung ist nicht immer das Schlimmste, wird aber schnell mit eher negativen Erlebnissen verbunden. Allein wenn man den Job wechseln möchte, muss man eine Kündigung einreichen – es ist also nicht immer der Arbeitgeber, welcher eine Kündigung ausspricht. Es gibt aber für beide Seiten Dinge, die beachtet werden sollten.

Kündungsfristen

Sollte keine spezielle Kündigungsfrist im Vertrag angegeben sein, wird sich automatisch nach den gesetzlichen Vorgaben gerichtet. Allgemein gilt, dass die Kündigungsfrist vier Wochen lang ist – damit sind anbei 28 Tage und nicht ein Monat gemeint. Dies geschieht dann immer zum 15. Eines Monats oder zu dessen Ende.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, muss dieser auf Beschäftigungszeit achten.

  • 0 – 6 Monate: 2 Wochen zu einem beliebigen Tag
  • 6 Monate bis 2 Jahre: 4 Wochen zum Ende bzw. 15. des Monats
  • 2 Jahre: 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
  • 5 Jahre: 2 Monate zum Ende des Kalendermonats

Diese Liste setzt sich bis 20 Jahre Anstellungszeit fort. Es gibt hier auch wieder Sonderregeln, die z.B. bei einem Insolvenzverfahren oder bei einem schwerbehinderten Mitarbeiter greifen.

Arbeitnehmerschutz
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sich gut überlegen, ob eine Kündigungsschutzklage wirklich notwendig ist. Wenn Sie sich zu einer entschließen, sollten Sie diese innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung erheben.
Wichtiger und häufiger an zu wenden, sind hierbei die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes. Ein Arbeitgeber kann ohne eine gute Begründung einem Arbeitnehmer kündigen. Sollten Sie länger als sechs Monate in einem Unternehmen tätig sein, muss zunächst einmal überprüft werden ob:

  • Man Sie in einem anderen Bereich einsetzen kann
  • Ob Sie unter Betrachtung der sozialen Standpunkte (Dauer der Anstellung, Alter, Familienstatus etc.) nicht benachteiligt werden durch die Kündigung.

Ist Ihr Betrieb aber kleiner als zehn regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer, so Fallen Sie nicht unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes.

Dies sind nur ein paar Punkte, welche bei einer Kündigung beachtet werden müssen. Gerne berät unsere Kanzlei Sie hier genauer.

Weitere Informationen auch hier: https://hannover-arbeitsrecht.eu/