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Kündigung bei Krankheit – Wann ist sie erlaubt?

Viele Arbeitnehmer:innen stellen sich die gleiche Frage: Kann ich gekündigt werden, obwohl ich krank bin? Die Sorge ist verständlich – insbesondere bei längeren oder häufigen Krankheitsphasen.

Wichtig ist jedoch: Eine Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Gleichzeitig sind die Hürden für Arbeitgeber:innen hoch, denn eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen und wird immer im Einzelfall geprüft.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Kündigung rechtmäßig ist, kann eine kostenlose Ersteinschätzung durch spezialisierte Anwält:innen für Arbeitsrecht schnell Klarheit bringen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Kündigung während Krankheit ist erlaubt, aber rechtlich eingeschränkt.
  • Kündigung wegen Krankheit nur wirksam bei:
    • negativer Gesundheitsprognose
    • erheblichen betrieblichen Auswirkungen
    • Interessenabwägung zugunsten der Arbeitgebenden
  • Keine festen Grenzen für Krankheitsdauer oder -häufigkeit.
  • BEM ist wichtig, aber keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung.
  • Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft) kann Kündigung unwirksam machen.
  • 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage unbedingt einhalten.

Inhaltsverzeichnis

Ist eine Kündigung bei Krankheit überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Ja, eine Kündigung bei Krankheit ist möglich – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Dabei ist wichtig zu unterscheiden:

  • Kündigung während der Krankheit: grundsätzlich zulässig
  • Kündigung wegen der Krankheit: nur unter engen Voraussetzungen wirksam
 

Sobald das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet (i. d. R. ab mehr als 10 Mitarbeiter:innen und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit), muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein.
Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz allein wegen einer Arbeitsunfähigkeit (AU).

Beispiel aus der Praxis: Ein:e Arbeitnehmer:in ist mehrere Wochen krankgeschrieben und erhält währenddessen die Kündigung. Diese ist rechtlich nicht automatisch unwirksam – entscheidend sind die unten genannten Voraussetzungen. Diese möchten wir im Folgenden näher beleuchten.


Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Die Rechtsprechung hat drei zentrale Voraussetzungen entwickelt:

1. Negative Gesundheitsprognose

Entscheidend ist die Zukunftsprognose:
Es muss wahrscheinlich sein, dass der:die Arbeitnehmer:in auch in Zukunft weiterhin erheblich krankheitsbedingt ausfallen wird.

Typische Konstellationen:

  • Häufige Kurzerkrankungen (z. B. immer wieder mehrere Wochen pro Jahr)
  • Langzeiterkrankung (über Monate oder Jahre)
 

2. Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen

Die Fehlzeiten müssen zu spürbaren Belastungen für den:die Arbeitgeber:in führen, etwa durch:

  • Störungen im Betriebsablauf
  • organisatorische Probleme
  • wirtschaftliche Belastungen (z. B. Entgeltfortzahlungskosten)
 

3. Interessenabwägung

Am Ende erfolgt eine umfassende Abwägung der Interessen beider Seiten. Dabei spielen u. a. eine Rolle:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des:der Arbeitnehmer:in
  • Unterhaltspflichten
  • bisheriger Krankheitsverlauf
 

Nur wenn die Interessen des:der Arbeitgeber:in überwiegen, ist die Kündigung wirksam.


Arten der krankheitsbedingten Kündigung

Häufige Kurzerkrankungen
Hier kommt es auf die Summe der Fehlzeiten an. Wiederkehrende Ausfälle können eine negative Prognose begründen.

Langzeiterkrankung
Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Rückkehr überhaupt absehbar ist.

Krankheitsbedingte Leistungsminderung
Auch eine dauerhafte Einschränkung der Leistungsfähigkeit kann eine Kündigung rechtfertigen.


Wie oft darf man krank sein, bevor eine Kündigung droht?

Eine feste Grenze gibt es nicht.

Die Rechtsprechung orientiert sich häufig an einem Richtwert von mehr als 6 Wochen Krankheit pro Jahr über mehrere Jahre hinweg. Aber: Jeder Fall wird individuell bewertet.

Entscheidend ist immer die Gesamtprognose.


Müssen Arbeitgeber:innen vor der Kündigung etwas beachten?

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Bei längerer Krankheit sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ein BEM-Verfahren anzubieten.

Wichtig:
Das BEM ist keine formale Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung.
Das bedeutet: Eine Kündigung ist nicht automatisch unwirksam, nur weil kein BEM durchgeführt wurde.

Allerdings:
Im Kündigungsschutzprozess kann ein fehlendes BEM die Position des:der Arbeitgeber:in erheblich schwächen.

Prüfung milderer Mittel

Die Arbeitgeber:innen müssen prüfen, ob es Alternativen zur Kündigung gibt, etwa:

  • Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Anpassung der Arbeitsbedingungen
 

Erst wenn diese Maßnahmen nicht möglich oder unzumutbar sind, kommt eine Kündigung in Betracht.


Wann ist eine Kündigung bei Krankheit unwirksam?

Eine krankheitsbedingte Kündigung scheitert häufig an folgenden Punkten:

  • Keine negative Gesundheitsprognose
  • Fehlende erhebliche betriebliche Beeinträchtigung
  • Fehlerhafte Interessenabwägung
 

Wichtig zur Einordnung:
Ein fehlendes BEM führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit, kann aber im Prozess gegen den:die Arbeitgeber:in sprechen.


Was sollten Arbeitnehmer:innen nach einer Kündigung tun?

Nach Erhalt einer Kündigung ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Viele Rechte können verloren gehen, wenn Fristen versäumt oder Fehler gemacht werden.

Folgende Schritte sollten Sie unbedingt beachten:

3-Wochen-Frist einhalten:
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Unterlagen sichern und dokumentieren:
Sammeln Sie alle relevanten Nachweise, insbesondere:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
  • ärztliche Atteste und Krankheitsverlauf
  • Schriftverkehr mit dem:der Arbeitgeber:in
  • ggf. Abmahnungen oder Personalgespräche
 

Diese Unterlagen sind entscheidend für die rechtliche Bewertung Ihrer Situation.

Sachverhalt rekonstruieren:
Notieren Sie möglichst zeitnah, wie es zur Kündigung gekommen ist (z. B. Gespräche, Aussagen des:der Arbeitgeber:in).

Frühzeitig anwaltliche Beratung einholen:
Ein:e spezialisierte:r Anwält:in kann schnell einschätzen, ob die Kündigung angreifbar ist und welche Erfolgsaussichten bestehen.


Sonderkündigungsschutz bei Krankheit

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es bestimmte Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen.

Schwerbehinderung

Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer:innen gilt:

  • Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn zuvor die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt wurde
  • Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung grundsätzlich unwirksam
 

Schwangerschaft

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonders starken Schutz:

  • Kündigungen sind während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung grundsätzlich unzulässig
  • Eine Kündigung von Schwangeren ohne behördliche Zustimmung ist immer unwirksam
 

Betriebsrat

Auch Mitglieder des Betriebsrats sind besonders geschützt:

  • Eine Kündigung ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich
  • In der Regel ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich
 

Zudem gilt allgemein:
Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat (sofern vorhanden) ordnungsgemäß angehört werden – andernfalls ist die Kündigung unwirksam.


Fazit

Eine Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich möglich – aber nur unter engen Voraussetzungen. Arbeitgeber:innen müssen eine negative Gesundheitsprognose, betriebliche Beeinträchtigungen und eine sorgfältige Interessenabwägung nachweisen.

In der Praxis zeigt sich jedoch:
Wenn die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen vorliegen, ist die krankheitsbedingte Kündigung durchaus durchsetzbar.

Für Arbeitnehmer:innen gilt:
Schnell handeln, Fristen beachten und die Kündigung unbedingt rechtlich prüfen lassen.


Häufige Fragen

Kann ich gekündigt werden, wenn ich krankgeschrieben bin?
Ja, eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich zulässig.

Wie lange kann ich krank sein, ohne gekündigt zu werden?
Es gibt keine feste Grenze – entscheidend ist die individuelle Prognose.

Ist eine Kündigung nach 6 Wochen Krankheit möglich?
Grundsätzlich ja. Entscheidend ist, ob die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist eine negative Gesundheitsprognose?
Die Annahme, dass auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist.