Krankgeschrieben und Kündigung erhalten?

Wer krankgeschrieben ist kann nicht gekündigt werden – so denken zumindest die meisten Arbeitnehmer:innen. Wie Sie sich schon denken können, kann eine Kündigung gerade mit dieser Begründung ausgesprochen werden. Dies hängt aber an bestimmten Voraussetzungen – denn eine solche Kündigungsbegründung kann ansonsten schnell eine Kündigungsschutzklage mit sich bringen.

Kündigungsschutz und Krankschreibung

Solange gewisse Voraussetzungen gegeben sind, können Arbeitnehmer sich im Bereich des Kündigungsschutzgesetzes befinden.  „Nur“, weil jemand krank ist, darf die Person nicht entlassen werden – eine solche Begründung würde die Kündigung gleich ungültig machen.

Dennoch gibt es Situationen, wo gerade wegen der Krankschreibung eine Kündigung erfolgen kann. Es sollte aber immer eine Abwägung stattfinden, ob man wirklich diesen Weg gehen möchte.

Zu diesen Überlegungen sollten gehören:

  • Die Gesundheitsprognose: Sieht diese für die Zukunft schlecht aus, kann dies ein Grund sein. Dies muss aber nachweisbar sein – nur weil Arbeitgeber:innen vermuten, dass es sich nicht bessern wird, reicht die Begründung nicht aus. Auch sollte überprüft werden, welche Alternativen im Unternehmen vorhanden sind – Stichwort soziale Rechtfertigung.
  • Die betrieblichen Interessen: Gibt es erhebliche Beeinträchtigung durch den Ausfall? Muss z.B. eine Krankheitsvertretung eingestellt und aufwändig eingearbeitet werden? Oder wird das Unternehmen durch z.B. Entgeltfortzahlungen unverhältnismäßig belastet? Dann kann eine Kündigung aus betrieblichen Interessen in Betracht gezogen werden.

Eine Entlassung aus Krankheitsgründen wird immer als personenbedingte Kündigung erfolgen. Es sollte aber auch beachtet werden, dass eine solche Kündigung keine „Vorwarnung in Form einer Abmahnung benötigt. Da es hier kein Verhalten gibt, was man abmahnen könnte, fällt diese Art der „Vorwarnung“ auch aus.

Dennoch sollten Arbeitnehmer:innen dies nicht als Einladung sehen. Gerade bei langjährigem und treuem Mitarbeiter:innen sollte man erst überlegen, ob es nicht z.B. Eingliederungsmaßnahmen gibt, welche eine bessere Alternative wären.

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