Beamtenrecht allgemein betrachtet

Ein großer Schwerpunkt unserer anwaltlicher Tätigkeit liegt im Beamtenrecht. Das Beamtenrecht ist ein vermeintlich kleines Rechtsgebiet, welches in der Praxis jedoch besondere Aufmerksamkeit bedarf, da das Beamtenverhältnis immer noch weit verbreitet ist.

Es dürfte bekannt sein, dass der Beamtenstatus sich stark zu einer „normalen“ Anstellung unterscheidet – worin genau ist oftmals nicht sofort erkennbar. Daher wollen wir diesen Monat darauf einen kleinen Blick werfen.

Angestellt oder verbeamtet – wo liegen die Unterschiede?

Der Hauptunterschied liegt klar auf der Hand. Beamt:innen sehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Auf verschiedene andere Unterschiede wollen wir nun kurz eingehen.

Flexibilität: Hier liegt klar der Vorteil bei den Angestellt:innen! Beamt:innen haben normalerweise keine großen Mitsprachemöglichkeit. Dies zeigt sich insbesondere dann, wenn es um eine Versetzung oder Umsetzung handelt. Lesen Sie hier(LINK AUF VERSETZUNG/UMSETZUNG SEITE) näheres zu diesem Thema.

Absicherung: Hier ist das Vorurteil doch wahr oder? Beamt:innen kriegen mit der Pension mehr als Arbeitnehmer:innen mit der Rente. Sehr oberflächlich betrachtet mag das vielleicht zustimmen. Tatsächlich erhalten aber auch viele Arbeitnehmer:innen eine zusätzliche Betriebsrente, welche ein möglicher Unterschied ausgleichen kann. Ebenfalls hängt natürlich auch die Pension davon ab, wie lange die Beamt:innen ihren Dienst verrichtet haben.

Krankenversicherung: Dieser Punkt spielt direkt in den nächsten mit hinein. Während im Nettolohn für Arbeitgeber:innen schon der Abzug für ihre Krankenversicherung vorhanden ist, kommt dies beim Beamtenstatus nicht vor. Hier muss sich selbst um eine Krankenversicherung gekümmert werden, weswegen dies auch in über 90% der Fällen eine private Versicherung ist.

Verdienst: Dieser Punkt ist möglicherweise am Interessantesten – wer verdient mehr? Im Bruttodurchschnitt verdienen Beamt:innen mehr im Jahr als Angestellte. Da Beamt:innen nur die Lohnsteuer zahlen müssen, kommt hier „nur“ die Krankenversicherung hinzu, wie oben schon erwähnt.

Über Rechte und Pflichten von Beamten:innen haben wir an anderer Stelle schon berichtet. Hier können Sie sich darüber noch einmal informieren.

Bei Fragen oder für eine Unterstützung ist unsere Anwaltskanzlei wie immer deutschlandweit für Sie im Einsatz.