Aufgepasst beim Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist immer ein wesentlicher Bestandteil für die Karriere. Hier können Aufstiegschancen schnell verbaut werden. Leider kann dies aber auch passieren, obwohl man es als Arbeitgeber:in mit der Formulierung gut gemeint hatte. Daher wollen wir diesen Monat ein wenig auf dieses Thema näher eingehen.

Das Arbeitszeugnis im Allgemeinen

Wahrscheinlich hat jeder von Ihnen schon davon gehört, dass in einem Arbeitszeugnis keine negativen Aussagen getroffen werden dürfen – zumindest keine direkten. Dies funktioniert eher über Formulierungen, wobei „Noten“ welche schlechter als befriedigend sind, meist einen Nachweis benötigen.

Ein kurzer Überblick zu dien Formulierungen und Noten an sich:

  1. …stets zur vollsten Zufriedenheit… = Sehr gut
  2. …stets zur vollen Zufriedenheit… = Gut
  3. …zur vollen Zufriedenheit… = Befriedigend
  4. …zur Zufriedenheit… = Ausreichend
  5. …in der Regel…= Mangelhaft und Ungenügend

Zusätzlich sollte immer im Auge behalten werden, dass einem Arbeitnehmer ein schriftliches Arbeitszeugnis zusteht. Was wahrscheinlich viele dabei nicht wissen, ist das es dabei nicht auf die Anstellungsart ankommt – jedem steht ein solches Zeugnis zu.

Außerdem gibt es auch noch Unterschiede zwischen den verschiedenen Arbeitszeugnissen an sich:

  • Zwischenzeugnis: Dieses wird nur auf Wunsch von Arbeitnehmer:innen erstellt und auch nur wenn ein Grund angegeben wird.
  • Einfaches Zeugnis: In diesem finden sich keine Bewertung zu Leistung und Verhalten, sondern einfach nur die Dauer und Art der Anstellung.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Dies ist die Version, die eigentlich angestrebt wird. Hier gibt es dann die Bewertung von Leistung und Verhalten. Hier müssen Sie ein solches aber auch erbeten!

Worauf geachtet werden sollte

  • Wie individuell wurde das Zeugnis gestaltet – oder ist es einfach nur Standard?
  • Sind alle Tätigkeiten erwähnt, welchen Sie nachgegangen sind?
  • Welcher Eindruck wird vermittelt? Sind Sie eher eigenständig? Werden nur selbstverständliche Fähigkeiten erwähnt?
  • Gibt es Formulierungen, welche Sie zweifeln lassen? Sind vielleicht eher versteckte Hinweise vorhanden?

Gerne überprüft unsere Anwaltskanzlei aus Hannover Ihr Arbeitszeugnis für Sie – und das deutschlandweit!