Nächste Woche ist der Startschuss der „Drei-Länder-Tour des Fahrlehrerrechts“ für Rechtsanwalt Lustenberger. Verteilt über einen Zeitraum von drei Wochen wird Herr Lustenberger im Rahmen dieser „Drei-Länder-Tour des Fahrlehrerechts“ drei Seminare zum Thema Fahrlehrerrecht in drei unterschiedlichen Bundesländern halten. Es geht los mit Nordrhein-Westfalen, wird durch einen Abstecher nach Rheinland-Pfalz weitergeführt und endet in Niedersachsen; an die 2.000 Kilometer durch die Bundesrepublik Deutschland für das Fahrlehrerrecht.
Referent zum Thema Fahrlehrerecht
Grundsätzlich ist der Umstand, mehrere Seminare in kurzen Abständen hintereinander zum Thema Fahrlehrrecht zu halten, ist für Rechtsanwalt Lustenberger nicht unbedingt ungewöhnlich. Bereits seit mehreren Jahren gehört das Fahrlehrerrecht als besonderer Teil des Verwaltungsrechts zu den Beratungsschwerpunkten von Rechtsanwalt Lustenberger. Das spannenden an den kommenden Seminaren ist aber, dass neben Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer auch Teilnehmer aus unterschiedlichen Behörden erwartet werden. Dies führt dazu, dass das Fahrlehrerecht nicht nur aus den Augen von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern beleuchtet werden wird, sondern auch aus der Perspektive der Behörde. Dieser Umstand wird bereichernd sein und es dürfen interessante Diskussionen und ein reger Austausch von Rechtsansichten erwartet werden.
Neugierig oder brauchen Sie Unterstützung?
Sollten auch Sie Interesse daran haben, im Fahrlehrerecht beraten und unterstützt zu werden, dann melden Sie sich gerne. Eine Ausdehnung der „Drei-Länder-Tour des Fahrlehrerrechts“ wäre natürlich (fast) jederzeit möglich.