Corona-Virus und Beamte– Muss ich tatsächlich zum Dienst?

Das Corona-Virus stellt alle vor große Herausforderungen, auch Beamte sind dabei natürlich nicht ausgenommen. Viele Behörde haben ihre Personalstärke reduziert, lassen einen Teil der Beschäftigten im Home-Office arbeiten oder haben andere Möglichkeiten gefunden. Universitäten und Hochschulen haben Präsenzveranstaltungen ausgesetzt oder die Lehre „online“ verlegt. Der Schulbetrieb fährt langsam wieder hoch.

 

Wie sieht es mit der Fürsorgepflicht aus?

Da wir eine auf Beamtenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei sind, erreichen uns tägliche mehrere Anfragen von Beamtinnen und Beamten, die nicht genau wissen, wie sie mit der aktuellen Situation umgehen sollen. Natürlich sind die Fragen unterschiedlich, da es sich um unterschiedliche Beamte handelt; mal ist es eine Polizeibeamtin, die andere Anfrage kommt von einem Lehrer oder einem Feuerwehrmann. Im Kern dreht sich jedoch alles um folgende Frage:

Wie kann ich mich verhalten, wenn ich das Gefühl habe, dass mich mein Dienstherr nicht ausreichend vor einer Ansteckung schützt? Kann ich dann dem Dienst einfach fernbleiben?

 Diese Frage ist muss mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Beamte haben eine Dienstleistungspflicht, sie können dem Dienst nicht einfach fernbleiben. Der Dienstherr hat aber eine Fürsorgepflicht und muss alles Zumutbare unternehmen, um die Gesundheit seiner Beamten zu schützen. Die vom Bundesarbeitsministerium erlassenen Arbeitsschutzstandards während der Corona-Pandemie (Pdf Dokument ist hier verlinkt) müssen auch vom Dienstherrn beachtet werden. Werden diese Standards nicht erfüllt, sollten Sie den Dienstherrn darauf hinweisen und den Personalrat einschalten.

 

Was ist mit sog. Risikogruppen?

Natürlich muss der Dienstherr auf Risikogruppen besondere Rücksicht nehmen. Sollten für Sie besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sein, sollten Sie Ihren Dienstherrn hierauf hinweisen und eventuell eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Im Einzelfall wäre dann zu entscheiden, ob Sie im Home-Office arbeiten können oder ob Sie gänzlich von der Dienstleistungspflicht freigestellt werden.

 

Und was kann passieren, wenn ich trotzdem nicht zum Dienst gehe?

Sie sollten auf keinem Fall einfach dem Dienst fern bleiben. Wenn Sie unentschuldigt dem Dienst fernbleiben, müssen Sie damit rechnen, dass ein Disziplinarverfahren gegen Sie eingeleitet wird (www.disziplinarrecht-rechtsanwalt.de). Außerdem würden Sie für diese Zeit auch Ihren Anspruch auf Besoldung verlieren. Es lohnt sich in jedem Fall, mit dem Dienstherrn zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Sollten Sie dennoch Probleme haben und Unterstützung benötigen, dann kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da. Bleiben Sie gesund!