Änderungen im Arbeitsrecht

Wie viele Rechtsgebiete wird auch das Arbeitsrecht immer wieder angepasst und erweitert. Diesen Monat wollen wir ein paar dieser Veränderungen für Sie zusammenfassen. Denn über die Pandemie sind einige davon wahrscheinlich eher untergegangen.

Anhebung des Renteneintrittsalters

Wir wollen mit dem unangenehmsten Thema anfangen, und es somit gleich aus dem Weg schaffen. Im Jahr 2021 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand für gesetzlich Versicherte um einen zusätzlichen Monat.

Anspruch auf Homeoffice?

Das Homeoffice ist für das Arbeitsrecht mit der Pandemie wichtiger geworden. Auch die Frage wurde in den Raum gestellt, ob man einen gesetzlichen Anspruch darauf hat. Leider müssen wir auch hier eine Absage erteilen. Hier gab es bisher leider keine positive Entscheidung.

Weiterbildung

Das letzte Jahr hatte viele überrascht und ungewollt in die Kurzarbeit geschickt. Neben den offensichtlichen Fragen gab es auch Probleme mit Weiterbildungen. Hier gab es einige wichtige Änderungen und Erleichterungen:

  1. Die Regelung, dass mindestens 50 % der Weiterbildungszeit als Arbeitsausfall angemeldet werden muss, damit man 50 % der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommt, ist nicht mehr gültig.
  2. Wurde eine Weiterbildung in Zeiten der Kurzarbeit begonnen, können nun auch diese 50 % als Erstattung beantragt werden. Lehrgangskosten werden außerdem, je nachdem wie groß Ihr Unternehmen ist, erstattet. Dies aber unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden Zeit beansprucht und nach SGB III zertifiziert ist.
  3. Es wurde auch für Vereinfachungen gesorgt – Stichwort Arbeit-von-Morgen-Gesetz. Da sich Technologien sehr schnell weiterentwickeln, müssen auch Mitarbeiter*innen sich häufig beruflich weiterbilden. Nun kann, alleine mit der Zustimmung dieser oder dem Betriebsrat, ein Arbeitgeber einfach einen Antrag auf Förderleistungen bei der Agentur für Arbeit einreichen. Meist erfolgt hier sehr schnell nun eine Bewilligung über Erstattung der anfallenden Kosten.

 

Dies sind selbstverständlich nur ein paar der Anpassungen im Arbeitsrecht.
Bei uns können Sie sich aber darauf verlassen, dass diese Neuerungen schon lange bekannt sind.

Ihre deutschlandweite agierende Kanzlei Karoff, Möhring und Kollegen aus Hannover.