Beamtenrecht – Voraussetzungen für Beamte

Wer an den öffentlichen Dienst oder an den Lehrerberuf denkt, denkt auch immer schnell an den Beamtenstatus – doch so einfach ist es im Beamtenrecht nicht. Es hält sich immer noch das Gerücht, dass nur weil man in diesen Berufen arbeitet, man auch automatisch Beamter wird. Dieser Status wird aber nicht einfach so vergeben. Dafür hängen zu viele Privilegien am Beamtentum.

Daher wollen wir diesen Monat ein wenig auf eben diese Voraussetzungen eingehen. Gerne unterstützt unsere Kanzlei Sie auch dabei, sollten Sie mit zweifelhaften Ablehnungen konfrontiert werden.

Welche Voraussetzungen gibt das Beamtenrecht vor?

Zunächst einmal hängt es vom Bildungsabschluss ab, welche Laufbahn man überhaupt antreten kann.

  1. Für den einfachen Dienst reicht es, wenn man einen Hauptschulabschluss besitzt. Hier kann man dann z.B. in der Stadtverwaltung bei Empfangs- oder Pfortendiensttätigkeiten eingesetzt werden.
  2. Hat man einen Realschulabschluss, kann man die Laufbahn für den mittleren Dienst antreten. Hier findet man sich meist in der Verwaltung oder Sachbearbeitung wieder.
  3. Nach einem Abitur oder Fachabitur ist die Möglichkeit für den gehobenen Dienst gegeben. Auch hier findet man sich meist in Verwaltungsbehörden wieder, wenn auch eher bei Führungs- und Sachbearbeitungsaufgaben.
  4.  Zu guter Letzt führt der Weg in den höheren Dienst nur über den Master, das Staatsexamen oder Diplom. Hier stehen einem viele Möglichkeiten weit offen – meist als Vorgesetzter für die Dienst- und Fachaufsicht bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. 

Gesundheitliche Voraussetzungen im Beamtenrecht

Neben diesen Bildungsvoraussetzungen werden an Beamte auch gesundheitliche Voraussetzungen gestellt – sowohl geistig als auch körperlicher Natur. Genau an dieser Stelle kann es häufig zu Schwierigkeiten kommen. Es gibt durchaus Dienstherren, die einen strengen Maßstab an die gesundheitliche und die charakterliche Eignung legen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zeigt jedoch Grenzen auf, so dass etwaige negative Entscheidung durchaus überprüft und gekippt werden können. Sollten Sie zu den gesundheitlichen Voraussetzungen Fragen haben, dann unterstützen wir Sie gerne.