Ein Unfall, speziell in unserer hektischen Zeit, passiert schneller als einen lieb ist. Oft wird dabei schnell das Wort Schmerzensgeld in den Mund genommen, wobei viele nicht einmal genau wissen, was es bedeutet und wann es einem zusteht. Daher wollen wir in diesen Monat in unserem Blogpost ein wenig darauf eingehen.
Was ist und wann hat man Anrecht auf Schmerzensgeld?
Nach einer Körperverletzung oder einen Unfall besteht oft ein Anrecht auf Schadensersatz, welcher in diesem Zusammenhang als Schmerzensgeld bezeichnet wird. Dabei muss die Gesundheit geschädigt bzw. jemand am Körper verletzt worden sein und dies aus Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit.
Es gilt dabei aber verschiedene Dinge zu beachten. Zunächst einmal sollte man sich nicht zu lange damit Zeit lassen, seinen Anspruch geltend zu machen. Dieser verjährt nämlich nach drei Jahren – zwar keine knappe Zeitspanne, man sollte es aber dennoch im Hinterkopf zu behalten.
Es reicht außerdem nicht aus, wenn es nur zu materiellen Schäden gekommen ist. Nach einem Autounfall, beispielsweise, bei dem es nur zu Schäden an den Fahrzeugen kommt, haben Sie kein Anrecht auf Schmerzensgeld. Der Verursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung müssen immer noch die Kosten übernehmen, so ist es nicht.
Wann braucht man einen Anwalt?
Im Endeffekt könnten wir hier kategorisch immer sagen, aber das wäre zu einfach.
So gesehen erhält man von der Versicherung des Verursachers auch immer eine gewisse Entschädigung die aber noch kein „richtiges“ Schmerzensgeld ist. Versicherungen versuchen die Kosten natürlich so gering wie möglich zu halten.
Gerade wenn Sie sich unsicher sind und es nicht um geringe Summen geht, sollten Sie einen Anwalt hinzuschalten. Mitunter können so höhere Summen erstritten werden.
Notwendig wird er dann, wenn es tatsächlich zu einer Klage kommt und der Fall vor Gericht landet – dies ist dann oft der nächste Schritt, wenn die Versicherung eine Auszahlung verweigert oder verzögert.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!