Urlaub als Arbeitnehmer – Hannover

Wieviel Urlaub Sie nehmen können sollte eigentlich immer fest im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Aber wie bei vielen Dingen im Leben, kann es hier leider sehr schnell einmal zu verschiedenen Schwierigkeiten kommen.

Urlaub im Arbeitsrecht – Allgemein

Vom Gesetzgeber her, ist ein Mindesturlaub festgelegt, der für Arbeitnehmer allgemein gilt. Die Länge dieses Mindesturlaubes hängt aber auch von der Anstellungsart ab. Bei einer  6 Tage Woche sind das 24, bei einer 5 Tage Woche 20 Urlaubstage – aber immer mindestens vier Wochen.
In manchen Arbeitsverträgen wird auch ein längerer Urlaub vereinbart. Hier kann es sogar dazu kommen, dass diese zusätzlichen Arbeitstage anders geregelt werden als der Mindesturlaub.
Ein weiterer Unterschied gilt für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Liegt ein Behinderungsgrad von mindestens 50% vor, so besteht ein höherer Anspruch auf Urlaubstage. Bei z.B. einer 5 Tage Woche wäre dies 5 Tage mehr.

Ab wann hat man Urlaubsanspruch?

Auch wenn erst nach sechstmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses man normalerweise vollen Anspruch auf seinen Urlaub hat, so kann auch schon vorher Teilurlaub genommen werden.  Pro abgeschlossenen Monat in einem Unternehmen, hat man Anspruch auf 1/12 des Gesamturlaubes.

Was Sie beim Urlaub als Arbeitnehmer zusätzlich beachten sollten

Hier noch ein paar Punkte in Kürze:

  • Ein Urlaubsantrag darf nur dann verweigert werden, wenn es betriebliche und dringende Gründe gibt oder ein anderer Arbeitnehmer den Vorrang hat. Ist ein Urlaub erstmal bewilligt, kann dieser eigentlich auch nicht mehr abgebrochen werden.
  • Urlaubstage der in einem Jahr nicht genommen wurde, muss in das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Er verfällt nur, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig Bescheid bekommen hat, dass er seinen Urlaub nehmen muss.
  • Sollte man während der Reisezeit erkranken und man vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung ausgestellt bekommen habe, so müssen die übrigen Urlaubstage neu gewährt werden.
  • Sollte ein Urlaubsentgelt vereinbart worden sein, so muss dies vor dem Urlaub ausgezahlt werden.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Hannover gerne oder besuchen unsere Arbeitsrechtseite.