Das Arbeitsrecht im Wandel
Alle Rechtsgebiete befinden sich im Wandeln. Wie sich die Methoden ändern, so müssen dies auch oft die einzelnen Gesetztexte – dies gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht. Obwohl dieses Jahr noch recht jung ist, hat sich auch hier schon Etwas getan.
Erhöhung des Mindestlohns
Eine der wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht fand 2015 statt. In diesem Jahr wurde der Mindestlohn eingeführt, der dafür sorgen sollte, dass jeder Arbeitnehmer einen Mindestsatz gezahlt bekommt.
Ab dem 1. Januar 2020 erhöhte sich dieser Mindestbetrag auf 9,35 Euro die Stunde. Allgemein verfolgt man mit dem Mindestlohn folgende Ziele:
- Durch gleiche Mindestvoraussetzungen soll die soziale Einheit gestärkt werden – weniger Ungerechtigkeit. Dadurch soll auch eine Stabilität in den sozialen Systemen geschaffen werden.
- Eines der Hauptziele ist selbstverständlich der Schutz der Arbeitnehmer. Diese sollen auf diese Art und Weise vor zu niedrigen Löhnen geschützt werden – wobei das System leider nicht perfekt ist.
- Der normale Wettbewerb zwischen Unternehmen soll dank des Mindestlohns ebenfalls den Arbeitnehmer belasten.
Mindestvergütung für Auszubildende
Auch ein wichtiger Punkt im Arbeitsrecht betrifft Auszubildende. Diese erhielten während Ihrer Ausbildung zwar oft eine gewisse Vergütung für das erste Ausbildungsjahr, doch gab es auch hier immer große Spannen – besonders nach unten.
Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine gesetzliche Mindestvergütung, welche jedes Jahr erhöht werden soll. Ab diesen Jahr gibt es im Ausbildungsjahr 515 €, ab 2021 550 €, ab 2022 585 € und ab 2023 620 €. Ab 2024 wird jeden November neu darüber entschieden, wie hoch die nächste Anpassung ausfällt.
Für die folgenden Ausbildungsjahre ist ein Aufschlag eingeplant, welche auf den Betrag des ersten Jahres gerechnet werden.
Ziel ist es natürlich, dass durch diese Maßnahme die Ausbildungsberufe wieder attraktiver werden, gerade dort wo es im Moment Nachwuchsmangel gibt. Denn gerade da wo es bisher keine Tarifbindung gab und Auszubildende niedrige Vergütung erhielten, soll die Maßnahme greifen.
Sollten Sie im Arbeitsrecht Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns in Hannover zu kontaktieren oder besuchen unsere Arbeitsrechtseite..