Sicherheit für Auszubildende

Man muss sich nicht viel vormachen: Für Auszubildende war es bisher im Arbeitsrecht nicht einfach. Bis Anfang dieses Jahres gab es keinerlei Mindestlohn. Daher hing es vom Glück ab, ob der Ausbildungsbetrieb genug zahlte oder nicht. Dies sind aber nicht die einzigen Punkte, auf die man achten sollte. Wir wollen diesen Monat daher einen kleinen Überblick über die Wichtigsten verschaffen.

Vergütung für Auszubildende

Wie oben schon erwähnt, gilt ab diesem Jahr eine Art Mindestlohn. Dieser beträgt 515 Euro während des ersten Lehrjahres. In den Folgejahren erhöht sich dieser um 18%, 35% für das dritte und 40% für das vierte Lehrjahr.
Dies gilt aber nur für Betriebe, in denen es keine Tarifverträge für Auszubildende gibt.

Was ist mit den Arbeitszeiten?
Das gerne einmal der Azubi etwas länger machen darf, als er sollte, ist wahrscheinlich für niemanden ein Geheimnis. Doch gerade, wenn der Azubi minderjährig ist, kann dies zu großen Schwierigkeiten führen.
Da dürfen dann keine 40 Wochenstunden überschritten werden und auch nicht mehr als 8 Stunden am Tag. Auch hier können Tarifverträge kleine Abweichungen bedeuten – aber auch nur wenn Ausgleichszeit angeboten wird.
Bei Überstunden gibt es eine weitere Ausnahme, die erwähnt werden sollte. So können diese zwar gemacht werden, aber dem Azubi müssen diese durch freie Tage oder anderweitig vergütet werden.

Kündigung
Auch Auszubildene können gekündigt werden, wenn auch normalerweise dies nicht notwendig ist. Oft endet die Ausbildungszeit mit bestandener oder nicht bestandener Prüfung.
Wie auch bei einer normalen Anstellung muss man hier zwischen in und außerhalb der Probezeit unterscheiden. Während der Probezeit, welche maximal vier Monate und minimal einen Monat betragen darf, ist eine Kündigung ohne Begründung möglich.
Nach der Probezeit gelten im Grunde dieselben Beschränkungen wie bei einer normalen Kündigung – ohne eine gültige Begründung geht es nicht.
Ein kleiner Punkt zum Schluss: Einem Azubi kann ein Schadensersatz bei einer Kündigung nach der Probezeit zustehen.