Informationen zum Arbeitsvertrag

Den Arbeitsvertrag genau lesen

Der Arbeitsvertrag ist, besonders in der aktuellen Lage, eine eher erfreuliche Sache. Aber, selbstverständlich muss es hier ein aber geben, Sie sollten diesen nicht blind unterschreiben. Gerade wenn es Ungenauigkeiten gibt, kann es später schnell zum Streit kommen.
Ein Vertrag sollte keine Auslegungssache sein, sondern so klar wie möglich formuliert werden. Wir wollen Ihnen in diesen Monat daher ein paar Punkte mit auf den Weg geben, auf die Sie lieber genauer achten sollten:

  1. Ist Ihre Tätigkeitsbeschreibung genau? In welcher Abteilung werden Sie eingesetzt und welche Leistungen werden hier von Ihnen erwartet? Gibt es eine Formulierung die andeutet, dass Sie auch in andere Bereiche versetzt können, wenn die Notwendigkeit besteht? Wo es hier dann Konfliktpotential geben kann, müssen wir wahrscheinlich nicht näher erläutern.
  2. Die eigentliche Arbeitszeit und das Entgelt sollten Sie sich immer im Zusammenhang ansehen. Wie viele Wochenstunden sind vorgesehen? Gibt es spezielle Regelungen zu Dienst am Wochenende oder zu Feiertagen? Ist Schichtarbeit mit eingeplant und wenn ja wie wird dieser vergütet? Wann soll der Lohn ausgezahlt werden und in welcher Höhe? Sind irgendwelche Zuwendungen besprochen worden und finden sich dann auch im Arbeitsvertrag wieder? Wird der Mindestlohn bei Ihren Arbeitsvertrag auch eingehalten?
  3. Wie steht es mit der Probezeit? Gibt es eine solche und wenn ja, wie lange geht Sie?
  4. Auch wenn es fast banal klingen mag aber: Ist der Vertrag befristet oder nicht? Wenn ja wie lange?
  5. Sind Ihre sonstigen Angaben richtig eingetragen worden? Speziell bei der Bankverbindung oder Anschrift sollte nun wirklich kein Fehler vorliegen.

Selbstverständlich sind dies nur ein paar sehr grobe Punkte, auf die Sie selber achten können.
Wenn es um die genaueren Punkte und Formulierungen geht oder gar um eine Auseinandersetzung, ist unsere Anwaltskanzlei gerne für Sie da – natürlich auch deutschlandweit!

Unsere Kontaktdaten finden Sie an dieser Stelle.
Ihre Kanzlei Karoff, Möhring und Kollegen.