„Homeschooling“ in Zeiten der Corona Pandemie: Wie sieht´s rechtlich aus?

„Homeschooling“ war lange Zeit im schulrechtlichen Kontext nur eine bedingt gangbare Option. Die Voraussetzungen waren sehr engmaschig, so dass nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit des „Homeschoolings“ in Betracht kam. Hieran hat sich übrigens auch trotz der Corona-Pandemie auch nichts geändert. Das klassische „Homeschooling“ ist weiterhin nur bedingt möglich.

 

Distanzlernen ist das Zauberwort

In unseren Köpfen und Kinder-/Jugendzimmern geistert nun aber der Begriff des Distanzlernens oder gar des Distanzunterrichts. Wir wissen also mittlerweile alle, dass Homeoffice auch für Schülerinnen und Schüler (zumindest theoretisch) möglich ist. Etwaige technische Schwierigkeiten oder Motivationsprobleme außer Acht gelassen, kann dieser Umstand jedoch auch rechtlich relevant sein.

 

Wo wird es (Recht) holperig?

Probleme treten ja naturgemäß nur dann auf, wenn nicht alles glatt läuft. Im schulrechtlichen Kontext bedeutet dies beispielsweise, dass schlechte Noten im Zeugnis gelandet sind, die die Schülerin oder der Schüler sich nicht erklären lassen. Ist dann unter Umständen die Versetzung auch noch gefährdet oder gar ein Schulabschluss, dann sollten die Alarmglocken angehen.

 

Wir lösen das schulrechtliche Problem

Treten Sie mit uns Verbindung, sofern Ihr Kind einer derartigen Situation ausgesetzt ist. Es müsste dann zwingend danach geschaut werden, ob und wie das Distanzlernen und somit das „Homeschooling“ ausgesehen hat. Fragen wie beispielsweise,

  • wurden Ersatzleistungen angeboten?
  • wie häufig traten die Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern in Kontakt?
  • gab es technische Probleme oder war der Schulserver immer erreichbar?

sind dann näher zu beleuchten.

Treten Sie also bei schulrechtlichen Problemen mit Herrn Rechtsanwalt Lustenberger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in Kontakt und sichern Sie sich eine rechtliche Beratung. Das Schulrecht darf auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht zu kurz kommen.