Hinweis zur Kündigung

Gerade in der aktuellen Zeit, kommt es leider schnell zu einer Kündigung. Dennoch sollten Sie, wie eigentlich immer, hier einen genauen Blick darauf werfen – oder werfen lassen.

Als Arbeitnehmer

Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist normalerweise relativ unkritisch, zumindest für den Arbeitgeber. Eine Begründung muss nicht angegeben werden. Man sollte sich aber über die Folgen im Klaren sein.
Sollte nun keine neue Stelle schon vorhanden sein, kann es mitunter zur Sperre der Arbeitslosenbezüge kommen. Hier sollten Sie sich wirklich gut vorher informieren und die Risiken mit einplanen.

Was ist als Arbeitgeber bei einer Kündigung zu beachten

Hier muss erst einmal gesagt werden: Egal ob nun Kurzarbeit ausgeübt wird oder der Betrieb normal weiter geht: Ohne eine gute Begründung kann eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgesprochen werden.

Das Thema Kurzarbeit wollen wir an dieser Stelle aber genauer betrachten.
Auch vor der aktuellen Krise gab es die Kurzarbeit schon und stellt eigentlich ein Mittel dar, um den Arbeitsplatz zu sichern. Man möchte also eine betriebsbedingte Kündigung umgehen. Der Arbeitgeber geht hier nämlich von einem kurzfristigen bzw. vorübergehenden Arbeitsausfall aus.

Wird nun doch das Arbeitsverhältnis für jemanden in Kurzarbeit aufgehoben, ist im Grunde ein Widerspruch vorhanden. Damit man hier einen Streit vermeiden kann, müssen sich die Umstände stark verändert haben. Als Beispiel müssen betriebsbedingte Umstrukturierungen oder dauerhaft ausfallende Aufträge vorliegen.

Es gibt noch ein weiteres Problem. Da die Kündigungsfrist immer noch gilt, kann eine Kündigung während der Kurzarbeit bedeuten, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit wieder Anspruch auf den normalen Lohn hat. Man sollte in solchen Fällen wirklich über einen Aufhebungsvertrag nachdenken. Dies gilt speziell dann, wenn es keine weiteren Vereinbarungen im Vertrag gegeben hat.

Das Ende eines Arbeitsverhältnisses kann leider schnell zu einem heiklen Thema für beide Seiten werden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover ist wie immer deutschlandweit gerne für Sie da.

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