Mit dem Verwaltungsrecht, wenn auch natürlich nicht immer im Streit, ist wohl jeder von uns schon in Berührung gekommen. Dies ist bei einem so breitgefächerten Rechtsgebiet aber auch kein Wunder, wenn man ehrlich ist.
Wenn man es genau betrachtet, kann man das Verwaltungsrecht in zwei große Bereiche unterteilen, welche wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern wollen.
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit den grundlegenden Rechtsinstituten und Verfahrensweisen. Die verschiedenen Formen der Verwaltung werden hier geregelt und betrifft z.b. den Erlass von
- Die Rechtsverordnung
- Verträge im öffentlich rechtlichen Raum
- Satzungen
- Verwaltungsakt
Eine weitere Rolle findet das allgemeine Verwaltungsrecht beim Verwaltungsverfahren. Dies gilt unter Anderem für
- Die Rechten und Pflichten von Verfahrensbeteiligten bei allgemeinen Verwaltungsverfahren
- Das förmliche Verwaltungsverfahren
- Das Planfeststellungsverfahren
Neben der Organisation von Verwaltung, wird sich hier außerdem von mit Verwaltungsvollstreckung beschäftigt. Dies beinhaltet natürlich die Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen bei
- Zwangsgeld
- Dem unmittelbaren Zwang
- Der Ersatzvornahme.
Besonders Verwaltungsrecht
Während das allgemeine Verwaltungsrecht oft wenig Berührungspunkte hat, bei denen man sich vor Gericht wieder findet, ist das besondere Verwaltungsrecht da viel spezieller. Man erkennt hier schon an den verschiedenen Rechtsgebieten, warum dem so ist.
So beinhaltet das Ordnungsrecht (und somit auch das Recht der Gefahrenabwehr)
- Das Beamtenrecht
- Das Disziplinarrecht
- Das Hochschulrecht
- Das Schulrecht
- Und das Fahrlehrerrecht
Auch wer darüber nachdenkt ein eigenes Unternehmen zu starten, findet sich in den Bereichen dieses großen Rechtsgebietes. Denn das Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsaufsichtsrecht, bedingen Gewerberecht, Handwerksrecht usw.
Hier alle Rechtsgebiete weiterhin aufzulisten, würde den Rahmend es Blogbeitrages sprengen, wir wollen aber noch auf eines im speziellen hinweisen: das Verwaltungsprozessrecht.
Rechtsmittel, Widerspruchsverfahren, Rechtsschutzverfahren und Klageverfahren werden hier unter Anderem geregelt.
Sie sehen also: Es gibt nicht nur ein paar Themengebiete, mit denen man sich im Zweifelsfall auseinander setzen muss. Aber für diesen Fall, können Sie stets auf die Hilfe unserer Kanzlei aus Hannover setzen. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.