Ein befristeter Arbeitsvertrag?

Die Anstellung über einen befristeten Arbeitsvertrag ist kein neues Phänomen – auch wenn gerne so gedacht wird. Leider sieht man oft, dass der ursprüngliche Gedanke hinter einer solchen Anstellung, immer wieder ausgenutzt wird.
Man unterscheidet hierbei zwischen einer Zeitbefristung und einer Zweckbefristung. Eine Zeitbefristung bedeutet, dass Sie festgelegt für eine bestimmte Zeit angestellt werden, wonach Ihr Arbeitsvertrag automatisch endet. Die Zweckbefristung endet, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, dass vertraglich ausgemacht wurde. Dies ist dann oft der Ersatz für z.B. eine Mitarbeiterin im Mutterschaftsurlaub.

Darauf sollten Sie achten beim befristeten Arbeitsvertrag

  • Liegt kein Sachgrund vor? Dann darf die Befristung maximal 2 Jahre dauern und in diesem Zeitraum maximal 3mal verlängert werden.
  • Liegt ein Sachgrund vor? In diesem Fall dürfen auch mehr als 3 Verlängerungen durchgeführt werden. Außerdem bedarf der Sachgrund einer arbeitsrechtlichen Grundlage.

Warum Sie sich den Vertrag genau durchlesen sollten

Wie es nun einmal leider oft der Fall ist, liegt der Teufel im Detail. Auch wenn der Grund für Sie zunächst begründet erscheint, muss dies vor dem Gesetzgeber nicht gelten. Gerade wenn es um Zeitarbeit geht, kann dies sehr schnell passieren. Diese ist nämlich kein Sachgrund. Eine Entfristungsklage ist bei fehlenden Sachgrund immer eine Option, über die Sie nachdenken sollten! Die Klage muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 17 TzBfG).

Auch dürfen Sie sachgrundlos nicht zweimal für denselben Arbeitnehmer beim selben Unternehmen angestellt sein. Dies geht nur dann, wenn das vorherige Anstellungsverhältnis sehr kurz war oder sehr lange zurückliegt.
Ein weiteres Thema ist die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages. Dieser kann vor Ablauf der Zeit nur ordentlich gekündigt werden, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Kein einfaches Thema und für viele Arbeitnehmer:innen immer wieder ein Grund für Ärger.
Unsere Anwaltskanzlei aus Hannover unterstützt Sie selbstverständlich deutschlandweit bei diesen und anderen Themen!