Beurteilung von Beamten und Beamtinnen

beurteilungDie Leistungsbeurteilung spielt im Berufsleben von Beamten und Beamtinnen eine entscheidende Rolle. Denn: Fällt die dienstliche Beurteilung schlecht aus, kann das Beförderungen und somit die Karriere gefährden.

Um das zu verhindern, können Sie Beurteilungen von uns überprüfen lassen. Vorgesetzte und ihre Aussagen sind fehlbar. Die Wahrnehmung einer Person und ihrer Leistungen ist von vielen Faktoren abhängig.

Fühlen Sie sich also nicht angemessen beurteilt, kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Beamtenrecht im niedersächsischen Hannover. Wir geben Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst einen verständlichen Überblick, welchen Zweck eine dienstliche Beurteilung hat, welche Bewertungsgrundlage diese aufweist und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, um sich gegen eine unangemessene Bewertung zu wehren.

Gehen Sie jetzt gegen eine Bewertung Ihres Arbeitgebers vor!

 

Welchen Zweck verfolgt die Beurteilung für Beamte?

Die Beurteilung von Beamten und Beamtinnen soll ein umfassendes Bild ihrer Tätigkeit und ihrer Leistung zeichnen. Dabei muss die Beurteilung gemäß den Richtlinien für Bewertungen möglichst objektiv sein. Sie soll offenlegen, ob Sie geeignet und fähig sind, Ihren Aufgaben gemessen an den Anforderungen Ihres Statusamtes nachzukommen.

 

Zeitpunkt der Leistungsbeurteilung

Der Zeitpunkt Ihrer Bewertung richtet sich nach der Art der Beurteilung:

 

a) Regelbeurteilungen

Regelbeurteilungen müssen turnusmäßig erfolgen, in welchen Zeitabständen ergibt sich aus den jeweiligen Beamtengesetzen, den Laufbahnverordnungen und / oder den jeweiligen Beurteilungsrichtlinien.

 

b) Anlassbeurteilungen

Anlassbeurteilungen können erfolgen, wenn dienstliche oder persönliche Verhältnisse dies erfordern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie sich für Beförderungen beworben haben.

 

c) Dienstliche Beurteilungen im Vorbereitungsdienst

Eine dienstliche Beurteilung kann sowohl während als auch zum Abschluss eines Vorbereitungsdienstes anstehen. Ihr Gesamturteil ist besonders wichtig, da es ein Nichtbestehen der Laufbahnprüfung bedeuten kann. Ein praktisches Beispiel ist die Beurteilung von Lehramtsanwärtern durch die Schulleitung.

 

d) Probezeitbeurteilungen

Die Beurteilung innerhalb oder am Ende einer Probezeit ist von besonderer Bedeutung für den angehenden Beamten. Sie zeigt, ob die Person für eine Verbeamtung auf Lebenszeit geeignet ist.

Ausnahmen von der Regelbeurteilung

Bestimmte Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können von Regelbeurteilungen ausgenommen sein. Das kann für Personen gelten, die

  • in der laufbahnrechtlichen Probezeit sind,
  • ein Amt mit leitender Funktion innehaben,
  • sich in einer Einführungs- oder Bewährungszeit im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens befinden,
  • die ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben als Gleichstellungsbeauftragte, Mitglieder der Personalvertretung oder Schwerbehindertenvertretung,
  • die während des gesamten Beurteilungszeitraumes vollständig freigestellt waren oder deren sonstige dienstliche Tätigkeit unter 25 v. H. der regelmäßigen Arbeitszeit betrug,
  • am Beurteilungsstichtag freigestellt oder beurlaubt sind und bei denen kein beurteilungsfähiger Zeitraum vorliegt.


Was wird als Grundlage für eine Bewertung herangezogen?

Um einen Landesbeamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst zu bewerten, steht dem Arbeitgeber ein Beurteilungsspielraum zu. Er muss Ihre Leistung jedoch in jedem Fall unvoreingenommen und unbefangen bewerten. Und: Die Befähigungseinschätzung muss

  • das Anforderungsprofil,
  • die Leistungsfähigkeit und
  • gegebenenfalls die tatsächlich erbrachte Leistung umfassen.

Dazu kann Ihr Vorgesetzter per Beamtenrecht nicht nur seine eigene Einschätzung, sondern auch die von sachkundigen Mitarbeitern verwerten.

Lassen Sie jetzt Ihre Bewertung überprüfen!


Sachfremde Erwägungen

Ihre Bewertung darf keine sachfremden Erwägungen beinhalten. Dazu gehören zum Beispiel unsachliche, unangemessene oder herabwürdigende Ansichten.


Nachvollziehbarkeit der Beurteilung

Die  Rechtsprechung gibt vor, dass ein Gesamturteil nachvollziehbar sein muss. Das heißt, es muss sich plausibel aus der Bewertung der Leistungsmerkmale ergeben. Ist für Sie nicht nachvollziehbar, wie die Beurteilung zustande gekommen ist, kann Ihr Vorgesetzter zu einer Stellungnahme aufgefordert werden.


Rechtliche Möglichkeiten zur Anfechtung Ihrer Beurteilung

Unsere Kanzlei im niedersächsischen Hannover untersucht gründlich alle Fakten und Vorgänge Ihres Falls. Wir prüfen sorgfältig, ob Ihre Beurteilung formale Fehler aufweist und geben Ihnen eine realistische Einschätzung, ob Rechtsmittel gegen die Beurteilung Aussicht auf Erfolg haben. Wir vertreten Sie sowohl im Widerspruchs- als auch im Klageverfahren.

Laut einem aktuellen Urteil des nds. OVG in einem von uns vertretenen Verfahren, sind Beurteilungen von Beamt:innen bei der Bundesagentur für Arbeit rechtswidrig. (Stand 20.06.2024). Außerdem ist das Recht, gegen Beurteilungen Rechtsmittel einzulegen, nur dann verwirkt, wenn Beamt:innen Kenntnis davon hatten, dass die Beurteilung rechtswidrig sein könnte.

Sie haben Fragen zu Ihrer Beurteilung? Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie so Ihren angestrebten Karriereweg!