Vor der Begründung des Beamtenverhältnisses findet eine umfassende Prüfung der Eignung statt, das betrifft auch die gesundheitliche Eignung. Im medizinischen Bereich nimmt sie ein Amtsarzt vor. Der Dienstherr will damit das Risiko senken, dass er Beamte später mit den entsprechenden Kosten in den vorzeitigen Ruhestand versetzen muss. Zugleich will er keine Beamte berufen, die absehbar häufig aufgrund einer chronischen Krankheit ausfallen. Die gesundheitliche Eignung kann er nur absprechen, wenn ausreichend Anhaltspunkte dafür vorliegen. Es muss sich um eine Annahme mit überwiegender Wahrscheinlichkeit handeln.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ablehnung klargestellt: Die Beurteilung muss auf einer fundierten medizinischen Tatsachengrundlage erfolgen. Bloße Zweifel des Dienstherren reichen nicht aus, um die gesundheitliche Eignung zu verneinen. Dieses Urteil des Gerichts hat die Chancen für Bewerber wesentlich verbessert, da die Richter hinsichtlich der Prognose einer möglichen Dienstunfähigkeit strenge Maßstäbe angelegt haben. Zuvor konnten auch Unsicherheiten mit großen Unsicherheiten zu einem negativen Bescheid führen.
Trotz dieses wegweisenden Urteils sehen sich Bewerber weiterhin mit zweifelhaften Ablehnungen konfrontiert, die auf eine angeblich nicht vorhandene Eignung gründen. Als Betroffener sollten Sie sich sofort an unsere Kanzlei wenden. Die gesundheitliche Eignung entscheidet über Ihre berufliche Zukunft, Sie sollten mit kompetenter juristischer Hilfe für Ihr Recht streiten.
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