Was genau gilt als Dienstunfall?
Leider kann man es nicht immer ausschließen und wenn es passiert, ist nicht nur der Ärger sondern auch die Verwirrung groß; wir sprechen an dieser Stelle, wie dem Titel des Blogeintrages zu entnehmen ist, natürlich vom Dienstunfall.
Zunächst einmal, auch wenn die Definition klar erscheinen sollte, ist ein Dienstunfall ein Ereignis mit Körperschaden, welches während der Arbeit oder infolge der Arbeit eintritt. Dabei ist Arbeit bzw Dienst ein relativ breiter Begriff und ist nicht nur auf den eigentlichen Arbeitsort beschränkt. Mitunter zählt dazu auch:
- Eine Veranstaltung, wenn diese auf Grund der Arbeit besucht wird.
- Eine Arbeitsreise und damit verbundene Tätigkeiten am Reiseort.
- Bestimmte, mit dem öffentlichen Dienst verbundene, Nebentätigkeiten.
- Der eigentliche Dienstweg kann auch dazu gehören, wenn es sich um einen Unfall handelt, der auf den Hin- oder Rückweg eintritt.
Was Sie bei einem Dienstunfall beachten sollten!
Wie bei den meisten Dingen im deutschen Rechtssystem gilt auch hier: es gibt Fristen einzuhalten. Geht es nur um Sachschäden, wie Kleidung oder andere Gegenstände, müssen diese innerhalb von drei Monaten gemeldet werden oder ein Schadensersatz kann nicht geltend gemacht werden.
Ansonsten gilt die normale Ausschlussfrist von 2 Jahren; dies bedeutet, dass spätestens nach zwei Jahren ein Unfall dem Dienstvorgesetzten gemeldet werden muss, wenn man Fürsorgeansprüche anmelden möchte. In besonderen Ausnahmefällen kann dies sogar 10 Jahre nach dem Unfall sein, dies ist aber höchst selten.
Des Weiteren stellt sich auch immer die Frage: Ist das Unfallereignis, aus rechtlicher Sicht, die allein wesentliche Ursache?
Hinter dieser komplizierten Formulierung, steckt im Grunde ein gewisser Schutz für den Dienstherren, damit nur spezifische Gefahren von diesem getragen werden müssen. Ist das Ereignis, welches den Unfall ausgelöst hat ein akutes Leiden oder eine Veranlagung, so kann dies nicht als Dienstunfall gelten.
Sollten Sie sich unsicher sein oder eine Vertretung benötigen, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei Karoff, Möhring und Kollegen aus Hannover gerne zu Ihrer Verfügung.