Aufhebungsvertrag – Alles gut oder?

Neben einer Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag eine weitere Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Aus Arbeitgebersicht kann der Aufhebungsvertrag dem Zweck dienen, Regelungen zum Kündigungsschutz zu umgehen oder etwaige Unsicherheiten bei einer Kündigung zu vermeiden. Arbeitnehmer:innen können einen Aufhebungsvertrag anstreben, um vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden zu können, beispielsweise weil sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben.

Vor dem Unterschreiben des Aufhebungsvertrags sollten Sie sich jedoch vergewissern, ob der Aufhebungsvertrag, insbesondere als Arbeitnehmer:in, Ihren Interessen entspricht. Dieser Beitrag soll Sie dabei unterstützen, Ihnen eine kleine Entscheidungshilfe zu geben.

 

Was ist ein Aufhebungsvertrag:

Bei dem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine Einigung von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Darin liegt der zentrale Unterschied zur Kündigung: Hier wird das Arbeitsverhältnis von einer Partei einseitig beendet.

Formell gilt: Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht wirksam.

 

Mögliche Inhalte eines solchen Vertrages:

Was im Aufhebungsvertrag geregelt wird, entscheiden grundsätzlich die Vertragsparteien. Wichtig ist, dass das Datum festgelegt wird, zu dem die/der Arbeitnehmer:in aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden soll. Auch Regelungen zu einer möglichen Abfindung, zum Arbeitszeugnis oder was mit dem Resturlaub passieren soll, können getroffen werden.

 

Die Nachteile eines Aufhebungsvertrages:

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer:innen nicht immer vorteilhaft sein. Natürlich kommt ein Aufhebungsvertrag nicht ohne das Einverständnis des/der Arbeitnehmer:in zu Stande. Es lohnt sich jedoch immer, genau zu prüfen, ob der Aufhebungsvertrag Ihren Interessen entspricht, bevor Sie Ihre Unterschrift darunter setzen.

Auch kann ein Aufhebungsvertrag zu Schwierigkeiten im Bereich der Arbeitslosenversicherung kommen und zu einer sog. Sperrzeit führen. Hier bedarf es eigentlich im Vorfeld immer einer vorherigen und sorgfältigen rechtlichen Prüfung, so dass keine unliebsamen Folgen eintreten.

 

Einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen – Geht das?:

Wird ein Aufhebungsvertrag unterschrieben und diese Entscheidung später bereut, stellt sich die Frage, ob der Vertrag rückgängig gemacht werden kann. Das ist allerdings nur in wenigen Fällen möglich. Im Fall einer widerrechtlichen Drohung oder einer arglistigen Täuschung durch die/den Arbeitgeber:in kann die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag von der/dem Arbeitnehmer:in angefochten werden. Hier lohnt es sich, im Einzelfall von einem Anwalt feststellen zu lassen, ob diese Hürde erreicht wurde.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen des Aufhebungsvertrages allerdings nicht zu.

Wie Sie sehen, gibt es beim Aufhebungsvertrag vieles zu beachten. Sind Sie sich unsicher, ob der Aufhebungsvertrag in Ihrem Fall vorteilhaft ist oder haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema – wir beraten Sie deutschlandweit!