Abordnung von Beamten und Beamtinnen

Abordnung Beamte

Eine Abordnung ist ein vorübergehender Wechsel eines Beamten oder einer Beamtin zu einer anderen Dienststelle. Sie kann das Aufgabenfeld und den Arbeitsort verändern. Die Abordnung kann ganz oder teilweise erfolgen.

Falls Sie Fragen zu Ihrer Abordnung haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir als erfahrene Kanzlei für Beamtenrecht geben Beamten einen verständlichen Überblick, unter welchen Voraussetzungen eine Abordnung erfolgen kann und wie Sie sich gegen eine Abordnung wehren können.

Jetzt Abordnung prüfen lassen!

Was ist eine Abordnung?

Eine Abordnung ist ein zeitlich begrenzter Wechsel eines Beamten zu einer anderen Dienststelle. Dabei kann die neue Dienststelle zum selben oder zu einem anderen Dienstherrn gehören. Grundsätzlich ist bei einer Abordnung vorgesehen, dass Sie nach einer bestimmten Zeit zu Ihrer ursprünglichen Dienststelle zurückkehren.

Nach einer Abordnung können Beamte zwei Vorgesetzten unterstellt sein: dem bisherigen und dem neuen Dienstherrn. Der bisherige Dienstherr ist dabei für alle Angelegenheiten des statusrechtlichen Amtes des Beamten zuständig. Hierunter fallen zum Beispiel Fragen zu einer Beförderung oder der Beendigung des Dienstverhältnisses. Der neue Dienstherr ist für arbeitsorganisatorische Angelegenheiten zuständig. Das können beispielsweise, die Gewähr von Urlaub oder die Erteilung dienstlicher Weisungen sein.


Wie läuft eine Abordnung ab?

Die Abordnung, sowie die Versetzung, die Zuweisung und die Umsetzung, sind Maßnahmen einer Personalentwicklung. Sie erleichtern dem Dienstherrn die Bewältigung von Änderungen der Aufgaben bzw. der Organisation. Daher sind diese Maßnahmen Ausfluss der Organisationsgewalt des Dienstherrn. Erkennt der Dienstherr eine Notwendigkeit, so wird er entsprechend tätig und prüft die unterschiedlichen Möglichkeiten.

Die Abordnung wird durch eine Abordnungsverfügung vollzogen. Bevor diese jedoch dem Beamten bekannt gegeben wird, muss dieser angehört werden. Je nach Ausgestaltung der beamtenrechtlichen Vorschriften muss auch der Personalrat einer Abordnung zustimmen. Neben dem abgebenden Dienstherrn muss auch der aufnehmende Dienstherr der Abordnung zustimmen. Wurden sämtliche verfahrensrechtlichen Schritte durchgeführt, wird die Abordnung dem Beamten bekannt gemacht.


Wer kann abgeordnet werden?

Jeder Beamte und jede Beamtin können grundsätzlich abgeordnet werden. Einschränkungen gibt es für Personalratsmitglieder, weitere Einschränkungen können sich für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte ergeben.


Unterschied zu Umsetzung, Versetzung und Zuweisung

Die Abordnung ist im Beamtenrecht abzugrenzen von der Umsetzung, der Versetzung und der Zuweisung. Durch einen Klick auf die untenstehenden Begriffe gelangen Sie auf eine weitere Seite, auf der wir das jeweilige Thema detailliert erläutern.

UmsetzungEine Umsetzung beschreibt die Übertragung eines anderen Dienstpostens oder Amtes innerhalb derselben Behörde. Dabei kann die Umsetzung nur vorübergehend oder dauerhaft sein.

Versetzung: Eine Versetzung ist die dauerhafte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Behörde. Der Dienstherr kann dabei derselbe oder ein anderer sein.

ZuweisungEine Zuweisung beschreibt einen dauernden oder vorübergehenden Einsatz von Beamten und Beamtinnen einen anderen Arbeitgeber des privaten Rechts außerhalb des Anwendungsbereichs des Beamtenrechts.


Rechtliche Grundlagen für die Abordnung

Die rechtlichen Grundlagen für die dienstliche Abordnung sind unterschiedlich. Sie hängen davon ab, ob die Abordnung zu einer anderen Dienststelle desselben Dienstherrn oder zu einer Dienststelle eines anderen Dienstherrn erfolgt. Im jeweiligen Beamtengesetz ist zudem geregelt, in welchen Fällen die Abordnung nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen darf. Grundsätzlich ist hier eine gesonderte Prüfung vonnöten.


Rechte und Pflichten des Dienstherrn bei Erfüllung der Voraussetzungen

Liegen die Voraussetzungen für einer Abordnung vor, entscheidet Ihr Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen darüber. Dabei wägt er die organisatorischen und dienstlichen Interessen mit Ihren Interessen ab, um eine Entscheidung zu fällen. In der Regel hält der Dienstherr ein gewisses Maß an Nachteilen für Sie für zumutbar, da eine Abordnung nur vorübergehend ist.


Zeitliche Dauer der Abordnung

Wie lange Beamte abgeordnet werden, muss nicht vorher feststehen. Wichtig ist lediglich, dass die Abordnung zeitlich begrenzt ist.


Was ist eine zumutbare Entfernung einer Abordnung?

Die Abordnung stellt ein vorübergehender Wechsel eines Beamten oder einer Beamtin zu einer anderen Dienststelle dar, so dass sich auch der Arbeitsort verändert. Wie weit die neue Dienststelle von der alten Dienststelle entfernt sein darf, ist gesetzlich nicht geregelt.

Da jedoch die Entscheidung über die Abordnung im Ermessen des Dienstherrn liegt, muss er bei der Abwägung der dienstlichen Interessen und Ihren Interessen auch den weiteren Arbeitsweg und andere negative Auswirkungen auf Ihre private Lebensführung beachten. Welche Distanz genau unzumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab, z.B. davon, ob Kinder betreut werden müssen oder ob gesundheitliche Probleme vorliegen.

Lassen Sie jetzt Ihre Abordnung prüfen!


Abordnung vorzeitig beenden – geht das?

Die Abordnung ist ein Verwaltungsakt und kann durchaus rückgängig gemacht und somit vorzeitig beendet werden. Einen rechtlichen Anspruch hierauf hat der Beamte jedoch nicht.


Ablösung der Abordnung durch eine Versetzung

Eine Abordnung ist grundsätzlich nur vorübergehend. In der Praxis nutzen Arbeitgeber eine Abordnung jedoch oftmals als Vorbereitung für eine Versetzung. Die Abordnung dient dem neuen Dienstherrn als eine Art Probezeit. Häufig findet sich der Begriff der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung.

 

Müssen Beamte vor einer Abordnung angehört werden?

Bei einer Abordnung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Auch wenn nicht in jedem Fall eine Zustimmung erforderlich ist, müssen Sie immer vor der Abordnung angehört werden.


Benötigt eine Abordnung die Zustimmung des Personalrats?

In der Regel muss der Personalrat nur zustimmen, wenn die Abordnung länger als drei Monate andauern soll. Je nach Landesrecht ist nur der abgebende Personalrat zu beteiligen.


Rechtliche Möglichkeiten zur Anfechtung einer Abordnung

Ob Sie gegen eine Abordnung zunächst Widerspruch einlegen oder gleich Klage beim Verwaltungsgericht einlegen müssen, hängt vom jeweiligen Beamtengesetz ab. Bundesbeamte müssen immer zunächst ein Widerspruchsverfahren durchführen, z.B. in Niedersachsen muss sofort geklagt werden. Widerspruch bzw. Klage gegen eine Abordnung haben keine aufschiebende Wirkung. Wenn die Abordnung offensichtlich rechtswidrig ist, kann ggf. ein gerichtliches Eilverfahren durchgeführt werden.

Unsere Kanzlei prüft gründlich alle Fakten und Vorgänge Ihres Falls und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung, ob Ihre Abordnung zulässig ist und ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Wir vertreten Sie gerne im Klageverfahren bis einschließlich zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Kontaktieren Sie uns jetzt und prüfen Sie Ihre Abordnung!