Das richtige Verhalten bei Abmahnungen
Abmahnung ist ein Wort, was jeder schon einmal irgendwo gehört hat. Für viele Mitbürger die im Internet unterwegs sind, ist dieses Wort noch viel präsenter als für den Rest. Gerade wenn man eine eigne Webseite betreibt, könnte eine solche schnell einmal im Briefkasten landen. Auch in Bezug auf die Arbeit, kann es zu diesen kommen.
Daher wollen wir diesen Monat Ihnen hier ein paar Hinweise geben, wie Sie mit diesen umgehen sollten.
Erst einmal sollten Sie sich die Frage stellen, ob eine Abmahnung wirklich gerechtfertigt ist. Sollte dem nicht der Fall sein, Sie sich keines Verstoßes bewusst sein, ist es wichtig erst einmal die Ruhe zu bewahren. Viele, damit Sie glauben das Problem damit aus der Welt zu schaffen, unterzeichnen oder geben eine Erklärung ab, um die Abmahnung anzuerkennen. Wie sich denken können: Stimmen Sie Ihr zu, wird Sie gültig und Sie können im Normalfall nicht mehr dagegen vorgehen. Als Arbeitnehmer MÜSSEN Sie aber bestätigten, dass Sie diese erhalten haben, nur nicht ihr zustimmen.
Sie sollten sich auch, gerne mit unserer Hilfe, die Abmahnung sehr genau ansehen. Öfter einmal fehlen manche, an sich wichtige Punkte, damit diese überhaupt gültig ist. Vorhanden sein muss:
- Vor- und Nachname der abgemahnten Person
- Eine genauere Beschreibung, warum die Abmahnung ausgesprochen wurde. Dies bezieht sich bei Arbeitsplätzen auf die verletzten Pflichten samt Uhrzeit und Datum.
- Ein exakt formulierter Hinweis, gegen welche Bestimmungen man verstoßen hat.
- Die mögliche Strafe, sollte man das Verhalten nicht einstellen, was abgemahnt wurde.
- Unterschrift und Datum der betroffenen Partei bzw. des Arbeitgebers.
Wenn es um eine Abmahnung am Arbeitsplatz geht, kann es sich als nächster Schritt lohnen, eine Gegendarstellung zu formulieren. Diese würde dann zusammen mit der Abmahnung in Ihrer Personalakte landen und bei einer Gegenüberstellung diese vielleicht sogar aushebeln.
So oder so gilt: Unsere Rechtsanwaltskanzlei Karoff, Möhring und Kollegen steht Ihnen gerne zur Seite.