Verkehrsordnungswidrigkeiten – ein sperriger Begriff, aber die meisten Autofahrer haben mit diesen schon Ihre Berührungen gehabt. Aber die meisten Verkehrsteilnehmer kennen Sie unter einen anderen Begriff: Knöllchen.
Doch was genau ist noch eine Verkehrsordnungswidrigkeit? Was bedeutet es einen solchen Bußgeldbescheid zu bekommen und wann kann es einen Punkt in Flensburg geben? Darauf wollen wir in unserem dies monatigen Blogpost ein wenig eingehen.
Zuviel auf dem Tacho?
Wahrscheinlich der häufigste Verstoß, den man ausgesetzt sein kann bzw. begehen kann, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei dieser wird als erster Faktor die eigentliche Überschreitung betrachtet. Wenn man nur wenige km/h über der erlaubten Geschwindigkeit ist und geblitzt wird, fällt das Bußgeld eher gering aus und man muss nicht mit einem Punkt rechnen.
Sobald die Geschwindigkeit über 20 km/h liegt, fallen schon Punkte an und es kann zu Fahrverboten kommen. Wichtig ist, dass dies nur bei einem PKW gilt; hat dieser einen Anhänger oder handelt es sich um einen LKW liegt die Grenze schon bei allem über 15 km/h. Dazu kommt noch, dass die Geldstrafe innerorts höher ausfällt.
War es schon rot?
„Das schaff ich noch“ ist wahrscheinlich der Gedanke, welcher durch die Köpfe derer geht, die dann doch über eine rotgewordene Ampel fahren. Dabei ist es erstmal wichtig, ob die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war oder nicht. War Sie es nicht und ansonsten gab es keine anderen Tatbestände, fallen bei dieser Verkehrsordnungswidrigkeit nur 90€ und 1 Punkt an. Kommt eine Gefährdung dazu oder Sachbeschädigung, werden es 2 Punkte, ein höheres Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat!
War sie länger als eine Sekunde rot, bedeutet dies 2 Punkte, mindestens 200€ Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Kommen andere Umstände dazu, kommt man schon in den Bereich des Strafrechtes und höhere Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe können die Folge sein. Also lieber einmal doch früher bremsen!