Sollten Sie oder Ihr Besitz immaterielle Schäden erleiden, an denen Sie keine Schuld tragen, so können Sie Anspruch auf Schmerzensgeld erheben. Der Begriff immateriell bedeutet, dass ein solcher Schaden nicht vermögensrechtlicher Natur sein darf.
Schmerzensgeld wird meistens in Verbindung mit körperlichen (Folge-)Schäden vergeben, diese können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein.
Dabei sollten Sie aber eines nicht aus den Augen verlieren: Damit ein Schmerzensgeld z.B. in Folge eines Urteils gewährt werden kann, müssen alle Umstände die zu dem Vorfall geführt haben, genau untersucht werden.
Außerdem kann nicht einfach pauschal gesagt werden, dass nur weil es bei einem Unfall zu Schäden gekommen ist, auch ein Entschädigung erfolgt. So muss eine gewisse Schmerzintensität, Folgeschäden, Vermögensverhältnisse und auch die Kosten und Form einer etwaigen Behandlung mit in die Beurteilung einbezogen werden.
Was Sie auch beachten müssen, ist: Sie selbst können kein Schmerzensgeld beantragen. Dies muss vor Gericht eingefordert werden, wobei Sie sich auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt unterstützen lassen sollten. Auch wenn Sie betroffen sind, liegt die Beweislast doch leider bei Ihnen.
Daher unterstützten wir von der Kanzlei Karoff, Möhring und Kollegen aus Hannover Sie gerne bei Ihren Anliegen. Für einen persönlichen Beratungstermin können Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular erreichen.
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