Rotlichtverstoß

Bei Unachtsamkeit droht der Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß

Eine rote Ampel ist relativ schnell überfahren, da viele Menschen sich denken: Das schaff ich noch. Viele überschätzen dabei deutlich die Gefährdung für den restlichen Straßenverkehr, die ein solcher Rotlichtverstoß bedeuten kann.


Informationen zum Bußgeldkatalog

Zunächst einmal sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein solcher Verstoß nicht immer nur mit einem Bußgeld geahndet wird. Seit einiger Zeit gibt es einen neuen Bußgeldkatalog, welcher die Strafen recht genau regelt.

Dabei wird in zwei Kategorien unterschieden:

  • Der einfache Rotlichtverstoß: Dieser liegt vor, wenn die Rotphase eine Sekunde oder weniger angezeigt wird. Dies bedeutet normalerweise ein Bußgeld von 90,- € und 1 Punkt in Flensburg. Gefährdet man damit aber nachweislich Andere oder verursacht einen Schaden, sind es 2 Punkte in Flensburg, ein höheres Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot.
  • Der qualifizierte Rotlichtverstoß: Besteht die Rotphase schon länger als eine Sekunde, winken deutlich höhere Strafen. Hier gibt es immer 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot und mindestens 200,- € Strafe. Liegt eine Gefährdung vor, fallen die Strafen natürlich deutlich höher aus.


Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich speziell bei einem qualifizierten Verstoß lohnen, da ein Fahrverbot natürlich selten gewollt ist. Im Rahmen der Prüfung des Bußgeldbescheides kann z.B. geprüft werden, ob die Messgeräte fehlerhaft sind und daher möglicherweise ein Messfehler vorliegt. Gerne können Sie sich bei unserer Kanzlei für Verkehrsrecht in Hannover mit Ihrem Anliegen melden. Wir unterstützen Sie gerne!