Eine rote Ampel ist relativ schnell überfahren, da viele Menschen sich denken: Das schaff ich noch. Viele überschätzen dabei deutlich die Gefährdung für den restlichen Straßenverkehr, die ein solcher Rotlichtverstoß bedeuten kann.
Zunächst einmal sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein solcher Verstoß nicht immer nur mit einem Bußgeld geahndet wird. Seit einiger Zeit gibt es einen neuen Bußgeldkatalog, welcher die Strafen recht genau regelt.
Dabei wird in zwei Kategorien unterschieden:
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich speziell bei einem qualifizierten Verstoß lohnen, da ein Fahrverbot natürlich selten gewollt ist. Im Rahmen der Prüfung des Bußgeldbescheides kann z.B. geprüft werden, ob die Messgeräte fehlerhaft sind und daher möglicherweise ein Messfehler vorliegt. Gerne können Sie sich bei unserer Kanzlei für Verkehrsrecht in Hannover mit Ihrem Anliegen melden. Wir unterstützen Sie gerne!
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