Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtung

Unterstützung bei Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtung

Wie bereits erwähnt, stellen das Prüfungsrecht und die Prüfungsanfechtung einen Schwerpunkt unserer Beratung im Hochschulrecht dar. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick geben, worum es sich denn beim Prüfungsrecht und der Prüfungsanfechtung handelt.

Prüfungsrecht

Es ist davon auszugehen, dass jeder von uns bereits mehrfach Berührungen mit dem Thema Prüfungsrecht hatte. Der Begriff „Prüfungsrecht“ begegnet einem dabei in verschiedenen Bereichen; in der Schule, in der Ausbildung, im Studium oder sogar im Rahmen einer Fortbildung/Weiterbildung.

Ungeachtet des jeweiligen Werdeganges haben wir alle bereits eine Vielzahl von Prüfungen abgelegt, ohne dass wir uns darüber Gedanken gemacht haben, was diese für Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Prüfungsrecht haben könnten. Unter den abgelegten Prüfungen waren meist nicht nur schriftliche, sondern auch mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Vorträge, Referate, Multiple-Choice-Prüfungen. Jeder dieser Prüfungen lag die Überlegung des Prüfers zu Grunde, die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüflings zu ermitteln und zu bewerten. Unsere Leistungen wurden also schon mehrmals benotet.

Letztlich geht es beim Prüfungsrecht immer um eine Prüfung, die unter bestimmten Rahmenbedingungen abzulegen ist oder bereits abgelegt wurde. Der Begriff Prüfungsrecht umfasst somit ganz allgemein die einzuhaltenden Spielregeln und Vorschriften.

Prüfungsanfechtung

Wenn eine Prüfungsanfechtung in Erwägung gezogen wird, geht es in den meisten Fällen darum, dass die Prüfung nicht erfolgreich oder nicht mit dem gewünschten Erfolg abgelegt werden konnte. Der Prüfling kämpft in der Regel, da bspw. das weitere schulische oder gar das berufliche Fortkommen hiervon beeinflusst wird. Dass dieser Umstand auch emotional aufgeladen sein kann, ist verständlich. Wenn wir zurückblicken, stellen wir fest, dass wir in sämtlichen Lebenslagen eine Vielzahl von Prüfungen abgelegt haben. Hierzu zählen nicht nur die ersten Prüfungen in der Grundschule, sondern natürlich auch die jeweiligen Abschlussprüfungen in der Schule, die Abiturprüfungen oder vielleicht später sogar die Prüfungen an der Hochschule bzw. der Universität.

Wir möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick über wichtige Punkte im Rahmen der Prüfungsanfechtung geben und stehen Ihnen natürlich für vertiefende Fragen gerne zur Verfügung. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Karoff, Möhring und Kollegen begleiten Sie in nahezu sämtlichen Bereichen und unterstützen Ihre Prüfungsanfechtung mit Fachwissen, Kompetenz und Erfahrungswerten. Sprechen Sie uns an und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Ausgangslage

Wie bereits erläutert, legen wir eine Vielzahl von Prüfungen in unserem Leben ab. Hierunter ist die eine oder andere Prüfung für den weiteren Werdegang wichtiger als die anderen oder die Lebensumstände haben sich geändert, so dass sich auch der Fokus entsprechend ändert. Es dürfte aber allseits bekannt sein, dass es Bereiche gibt, die von einem positiven Ausgang einer Prüfung abhängig sind.

Eine Wiederholung der Prüfungsleistung verzögert naturgemäß den Abschluss der Ausbildung und somit auch den Beginn der beruflichen Laufbahn. Möglicherweise wurde gar eine Prüfung im letzten Versuch nicht bestanden, so dass ein neuer Weg gesucht werden muss. Die Ausgangslage, aus der sich eine Prüfungsanfechtung ergibt, kann somit unterschiedlicher Natur sein. Die Überlegung, sich gegen die Entscheidung des Prüfers zu wehren, sollte jedoch immer gemacht werden.

Die Anfechtung der Prüfung – worauf wird diese gestützt?

Im Rahmen der Prüfungsanfechtung fokussiert man sich zum einem auf mögliche Fehler im Prüfungsverfahren und zum anderen auf Fehler im Rahmen der Bewertung. Es ist wichtig, sich hierbei nicht nur auf etwaige Verfahrensfehler zu fokussieren, sondern auch sich inhaltlich mit der Bewertung der Prüfungsleistung auseinanderzusetzen. In diesen beiden Bereichen werden unterschiedliche Kriterien überprüft, was zur Folge hat, dass sich auch die Rechtsfolgen bei etwaigen Fehlern unterscheiden.

Welche rechtlichen Schritte sind möglich?

Bei einer Prüfungsanfechtung ist entscheidend, dass schnell und vor allem richtig reagiert wird. Das bedeutet, dass der Prüfling, nachdem der erste Schock des schlechten Ergebnisses verdaut wurde, sich sofort darüber Gedanken machen sollte, ob er sich gegen das Ergebnis wehren möchte.

Ein wichtiger erster Schritt im Rahmen der Prüfungsanfechtung stellt die sog. Akteneinsicht dar. Mit dieser wird in die Akte des Prüfungsverfahrens Einblick genommen. Aus der Einsicht in die Prüfungsakte können erste Erkenntnisse über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens gewonnen werden. Es können sowohl formelle als auch materielle Fehler entdeckt werden, die entsprechend vorgetragen werden sollten. Es zeigt sich immer wieder, dass viele Studenten*innen oder Schüler*innen versuchen, die Prüfung ohne Akteneinsicht anzufechten. Es wird dabei versucht, den Widerspruch zu begründen ohne genau zu wissen, was denn eigentlich passiert ist, in welchem Bereich Punkte liegen gelassen wurden. Aus anwaltlicher Sicht kann jedoch folgender Tipp gegeben werden:

Keine Widerspruchsbegründung ohne vorherige Akteneinsicht.

Aber natürlich darf die Akteneinsicht nicht dazu führen, dass die Widerspruchsfrist verstrichen wird. Der Widerspruch gegen das Ergebnis der Prüfer ist daher unmittelbar zu platzieren und in einem späteren Zeitpunkt entsprechend zu begründen.

Wir übernehmen meist bereits im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die anwaltliche Vertretung, so dass keine rechtlichen Punkte bereits im Widerspruchsverfahrens und dem darin durchzuführenden Überdenkungsverfahren außer Acht gelassen werden.

Führt ein Widerspruch nicht zum gewünschten Erfolg und wird ein sogenannter Widerspruchsbescheid erlassen, verbleibt die gerichtliche Auseinandersetzung. Es lohnt sich weiterzukämpfen und nicht aufzugeben.