Eigentlich nicht, aber als Fahrlehrer sind Sie täglich auf den Straßen unterwegs, führen Schulungs- und Prüfungsfahrten durch. Sie sind sowohl tagsüber als auch nachts unterwegs und dabei den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Es steigt damit leider auch die Gefahr, dass etwas passieren kann; ein Bußgeldverfahren ist daher nicht unwahrscheinlich. Oftmals geht es schnell. Die letzte Fahrstunde war sehr kräftezehrend und Sie waren auf dem Nachhauseweg nicht ganz so konzentriert und dann ist es schon passiert – die Ampel ist dann doch zu schnell von „Gelb“ auf „Rot“ gesprungen. Und schon läuft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Hat ein Fahrlehrer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, so können ihm neben einem Bußgeld und Punkte in Flensburg auch ein Fahrverbot drohen. Dies hängt natürlich immer davon ab, was für eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Für Sie als Fahrlehrer würde aber zumindest das Fahrverbot unverzüglich dazu führen, dass Sie Ihren geliebten Beruf als Fahrlehrer für die Dauer des Fahrverbotes nicht ausüben könnten. Die Fahrlehrerlaubnis ruht nämlich, wenn Sie ein Fahrverbot aussitzen müssen.
Nicht zu vergessen ist der Punkt in Ihrer Verkehrssünder-Kartei in Flensburg. Die Verwaltungsbehörde könnte durchaus auf die Idee kommen, an Ihrer Eignung und Ihrer Zuverlässigkeit als Fahrlehrer zu zweifeln, wenn Sie zu schnell zu viele Punkte sammeln. Und dann wären der Ärger und die Angst, den Beruf als Fahrlehrer nicht mehr ausüben zu können, noch größer.
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen und einen Bußgeldbescheid bekommen, können die Folgen unter Umständen existenzbedrohende Auswirkungen nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Fahrschule und Ihre Mitarbeiter*innen entfalten.
Wird gegen Sie ein Bußgeldverfahren geführt, kann anwaltliche Hilfe und Unterstützung erforderlich werden. Nehmen Sie daher umgehend mit uns Kontakt auf, so dass wir Ihnen helfen können, das Schlimmste zu verhindern.
Wir suchen mögliche Angriffspunkte gegen einen (drohenden) Bußgeldbescheid. Diese Angriffspunkte gegen einen Bußgeldbescheid können vielfältiger Natur sein. Neben etwaigen Verfahrensfehlern können auch Fehler beim eigentlichen Messverfahren (falscher Aufbau des Messgerätes, fehlender Eichschein, qualitativ schlechtes Foto, etc.) eingetreten sein. Um dies jedoch überhaupt feststellen zu können, ist die Einsichtnahme in die jeweilige Bußgeldakte erforderlich und zwingend notwendig; andernfalls können diese oder andere Fehler und Mängel unentdeckt bleiben.
Da Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur für Sie als Fahrlehrer, sondern auch für Ihre Fahrschule und Ihre Mitarbeiter*innen existenzbedrohende Folgen haben können, sollten Sie die Verteidigung im Bußgeldverfahren daher in professionelle Hände geben. Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid.
Anschrift
Rechtsanwälte Karoff, Möhring & Koll.
Berliner Allee 14 (Ecke Königstraße)
30175 Hannover