Mobiles Arbeiten wird gerne im selben Atemzug wie Homeoffice genannt – speziell beflügelt durch die letzten 2 Jahre. Im Moment wird auch an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, welcher sich mit beiden Arten des dezentralen Arbeitens beschäftigt.
Wo unterscheidet sich mobiles Arbeiten vom Homeoffice?
Wie der Name schon sagt, ist der Arbeitsort im Homeoffice klar definiert: die eigne Wohnung bzw. das eigne Heim. Oft wird hier im Arbeitsvertrag festgehalten, was Arbeitgeber:innen dafür an Büroausstattung stellen und wie oft/lange Mitarbeiter:innen im Homeoffice verbringen.
Anders sieht es beim mobilen Arbeiten aus. Hier gibt es meist keinen festen Arbeitsplatz, wenn auch Arbeitgeber:innen die notwendigen Utensilien zum Arbeiten bereitstellen sollten. Sollten ist dabei das Stichwort. Bisher gibt es hier sehr wenige arbeitsrechtliche Regelungen.
Was soll sich gesetzlich am mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice ändern?
Zunächst einmal, ungeachtet der Lage, hat fast keine Arbeitsgruppe ein gesetzliches Recht auf Arbeit von „daheim“. Bei mancher Art der Anstellung, speziell bei Tarifverträgen, kann sich so ein Anspruch schon jetzt ergeben – aber einheitlich geregelt ist es nicht.
Aktuell gibt es zwei Entwürfe, welche einige Rahmenbedingen für das mobile Arbeiten und Homeoffice schaffen sollen. Wer jetzt aber hofft, dass sich daraus ein Anspruch ergeben wird, wird leider enttäuscht sein. Dies ist im Moment nicht vorgesehen. Auch sollte man nicht so bald mit einem endgültigen Entwurf oder gar Gesetz rechnen.
Worauf sollten Arbeitgeber:innen achten?
Selbstverständlich gibt es jetzt schon ein paar Punkte, auf welche bei dieser Art der Arbeit geachtet werden sollte.
- Gerade im Homeoffice, so zeigen Statistiken, wird gerne einmal mehr Arbeitszeit gearbeitet, als gesund ist. Sie sollten also darauf achten, dass Mitarbeiter:innen hier nicht übertreiben.
- Es sollte darauf geachtet werden, dass der Heimarbeitsplatz auch geeignet ist. Der Arbeitsschutz muss auch beim mobilen Arbeiten erfüllt sein.
Es gibt hier noch mehr Punkte zu beachten – aber das würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen.
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