Wer anderen das Fahren im Straßenverkehr beibringt wird vom Gesetzgeber genau unter die Lupe genommen. Entsprechend sieht das Fahrlehrerrecht bestimmte Zugangsvoraussetzungen für diesen Beruf vor. Hierbei reicht es allerdings nicht, diese wie bei einer Fahrprüfung einmalig zu erfüllen. Vielmehr muss man als Fahrlehrer dauerhaft die Gewähr bieten, das eigene Gewerbe in verantwortungsvoller Weise auszuüben. Wenn Behörden nachträglich feststellen, dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht mehr gegeben scheint, kann es zu einem Entzug der Fahrschulerlaubnis nach Fahrlehrergesetz kommen. Eine solche Entscheidung im Fahrlehrerrecht hat dann weitreichende Folgen. Denn es fällt nicht nur die Grundlage für den bisher ausgeübten Beruf weg, sondern die Kosten für die Fahrschulfahrzeuge, die Anmietung von Schulungsräumen und alle anderen regelmäßigen Kosten laufen weiter auf. Insofern kann ein solcher Bescheid existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Allerdings sind die Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Fahrlehrers kein in allen Einzelheiten abgefasster Katalog, sondern es gibt, wie häufig im Verwaltungsrecht, auch im Fahrlehrerrecht einen gewissen Interpretationsspielraum. Insofern ist es durchaus möglich, dass die das faktische Berufsverbot verhängende Behörde ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Denn schließlich genießt die Ausübung des gewählten Berufs mit Artikel 12 ausdrücklich den Schutz des Grundgesetzes als Grundrecht. Daher ergibt es in jedem Fall Sinn, diese und andere Fragen rund um das Thema Fahrlehrerrecht fachmännisch überprüfen zu lassen. Wenn Sie entsprechende Probleme haben, sollten Sie sich daher möglichst kurzfristig mit uns in Verbindung setzen.
Ordnungswidrigkeiten und Fahrlehrer – passt das zusammen? Eigentlich nicht, aber als Fahrlehrer sind Sie täglich auf den Straßen unterwegs, führen Schulungs- und Prüfungsfahrten durch. Sie sind sowohl tagsüber als auch nachts unterwegs und dabei den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Es steigt damit leider auch die Gefahr, dass etwas passieren kann; ein Bußgeldverfahren ist daher nicht unwahrscheinlich. Oftmals geht es schnell. Die letzte Fahrstunde war sehr kräftezehrend und Sie waren auf dem Nachhauseweg nicht ganz so konzentriert und dann ist es schon passiert – die Ampel ist dann doch zu schnell von „Gelb“ auf „Rot“ gesprungen. Und schon läuft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Sie sind als Fahrlehrer fast täglich im Straßenverkehr unterwegs und schulen lernwillige Fahrschüler. Dabei fahren Sie mehrere hundert Kilometer täglich und sind bei jedem Wetter unterwegs. Sie sind daher in hohem Maße den Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt.
Selbstverständlich müssen Sie als Fahrlehrer besonders vorsichtig sein. Es wird von Ihnen verlangt, dass Sie nicht nur auf den gesamten Verkehr achten, sondern immer auch in der Lage sind, die Fahrweise Ihres Fahrschülers zu korrigieren. Sie erleben also eine Menge spezieller Situationen im Straßenverkehr. Das Risiko, mit Ihrem Fahrschulfahrzeug einen Verkehrsunfall zu erleiden, ist groß.
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