Ob Karrierestart, Jobwechsel oder beruflicher Neuanfang – ein Arbeitszeugnis entscheidet über Ihren beruflichen Erfolg. Bewerben Sie sich auf eine Position, fassen Personaler:innen meist die Beurteilungen der Leistungen und des Verhaltens ins Auge. Das Tückische: Viele Formulierungen wirken auf den ersten Blick positiv, haben jedoch oft eine versteckte Bedeutung. Über die Jahre haben sich Codierungen etabliert, die Schulnoten entsprechen, aber nicht sofort als diese zu deuten sind.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Arbeitszeugnis richtig analysieren und versteckte Botschaften entschlüsseln. Außerdem erfahren Sie, welche Rechte Sie auf eine Zeugniskorrektur haben und wie Sie ein wohlwollendes, faires Arbeitszeugnis erhalten.
Ist Ihr Arbeitszeugnis schlechter ausgefallen als erwartet und Ihrer Meinung nach ungerechtfertigt, können wir als Anwaltskanzlei Ihnen helfen – und Ihre Karrierechancen schützen.
Unsere Leistungen:
Gerne überprüft unsere Anwaltskanzlei Ihr Arbeitszeugnis – Kontaktieren Sie uns noch heute!
Im Wesentlichen gibt es vier Formen von Arbeitszeugnissen, die Sie als Arbeitnehmer:in einfordern können:
Per Rechtsanspruch können alle Arbeitnehmer:innen ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber fordern. Dies ist im §630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie §109 der Gewerbeordnung (GewO) festgeschrieben. Für ein einfaches Zeugnis ist die Länge des Arbeitsverhältnisses unerheblich, genau wie die Art der Beschäftigung- auch Praktikant:innen, freie Mitarbeiter:innen und studentische Hilfskräfte können ein Zeugnis verlangen. Für Auszubildende ist der Anspruch in §16 BBiG (Berufsbildungsgesetz) festgeschrieben.
Arbeitszeugnisse folgen einem klaren Aufbau und haben eine Länge von einer bis allerhöchstens drei DIN A4-Seiten. Sie beinhalten folgende Punkte in dieser Reihenfolge:
Ein Arbeitszeugnis darf keine Informationen enthalten, die nicht direkt mit der beruflichen Leistung oder dem Verhalten im Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Dazu gehören insbesondere:
Arbeitszeugnisse enthalten keine direkten Schulnoten, doch Formulierungen lassen Rückschlüsse auf eine solche Leistungsbewertung zu. In der Regel fragen sich Arbeitnehmer:innen beim Lesen ihres Zeugnisses, wie gut ihre Leistung tatsächlich ausfiel. Wir geben eine Übersicht, welche Bewertung sich hinter gängigen Aussagen verbirgt.
Grundsätzlich verrät die Form der Steigerung die Bewertung. Zum Beispiel beim Satz: „Die gestellten Aufgaben erfüllte die/der Arbeitnehmer:in stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ Je geringer die Steigerung, desto schlechter die dahinterliegende Bewertung:
Personaler:innen fokussieren sich auf die vier Hauptbereiche im Arbeitszeugnis, um einen Eindruck zur Leistung von Bewerber:innen zu bekommen. Diese vier Hauptbereiche sind:
Die Leistungsbeurteilung nutzt in der Regel Codierungen in Form von standardisierten Sätzen und den oben genannten Steigerungen. Sie fußt auf vier Teilbereichen, die im Fließtext des Arbeitszeugnisses im Einzelnen bewertet werden.
Die Bewertungen können Sie dabei so interpretieren:
Benotung | Sehr gut (1) | Gut (2) | Befriedigend (3) | Ausreichend (4) | Mangelhaft (5) |
Beispielsatz | Sie/Er arbeitete stets mit äußerster Sorgfalt und Zuverlässigkeit | Sie/Er arbeitete stets mit großer Sorgfalt und Zuverlässigkeit | Sie/Er arbeitete sorgfältig und zuverlässig | Sie/Er arbeitete im Allgemeinen sorgfältig und zuverlässig | Sie/Er bemühte sich um Sorgfalt und Zuverlässigkeit |
Benotung | Sehr gut (1) | Gut (2) | Befriedigend (3) | Ausreichend (4) | Mangelhaft (5) |
Beispielsatz | Sie/Er verfügte stets über umfassendes Fachwissen, das sie/er jederzeit sicher und erfolgreich einsetzte. | Sie/Er verfügte über ein fundiertes Fachwissen, das sie/er sicher in der Praxis anwendete. | Sie/Er hatte solides Fachwissen und setzte es zufriedenstellend ein. | Sie/Er verfügte über grundlegende Fachkenntnisse, die sie/er angemessen einsetzte. | Sie/Er bemühte sich, sich die notwendigen Fachkenntnisse anzueignen. |
Benotung | Sehr gut (1) | Gut (2) | Befriedigend (3) | Ausreichend (4) | Mangelhaft (5) |
Beispielsatz | Sie/Er war jederzeit äußerst zuverlässig und erfüllte alle Aufgaben mit größter Sorgfalt. | Sie/Er war stets zuverlässig und arbeitete gewissenhaft. | Sie/Er arbeitete zuverlässig und erfüllte die ihr/ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft. | Sie/Er arbeitete im Allgemeinen zuverlässig. | Sie/Er war bemüht, ihren/seinen Aufgaben zuverlässig nachzukommen. |
Benotung | Sehr gut (1) | Gut (2) | Befriedigend (3) | Ausreichend (4) | Mangelhaft (5) |
Beispielsatz | Sie/Er zeigte stets ein außergewöhnliches Engagement. | Sie/Er war jederzeit motiviert und engagiert. | Sie/Er war engagiert bei der Arbeit. | Sie/Er zeigte ausreichendes Engagement. | Sie/Er war bemüht, sich zu engagieren. |
Hiermit wird der soziale Umgang der/des Arbeitnehmer:in adressiert. Wesentliches Merkmal der Codierung ist hier in den genannten Personengruppen. Genannt werden:
Diese Reihenfolge sollte konsequent eingehalten werden. Wird das Verhalten gegenüber Vorgesetzten nicht an erster Stelle genannt oder ganz weggelassen, kann dies auf Probleme in der Zusammenarbeit hindeuten.
Zum Beispiel könnte eine sehr gute Verhaltensbeurteilung (Note 1) so lauten; „Ihr/Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen war stets vorbildlich.“, während eine mangelhafte Beurteilung (Note 5) mit folgendem Satz ausgedrückt wird: „Ihr/Sein Verhalten war insgesamt angemessen.“
Die Gesamtbewertung findet sich meist im letzteren Teil des Arbeitszeugnisses und fällt häufig knapp aus – oft nur mit einem Satz. Dennoch spielt sie eine entscheidende Rolle, da sie die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusammenfasst und mit den vorherigen Aussagen übereinstimmen sollte.
Weicht die Gesamtbewertung auffällig vom übrigen Zeugnis ab, kann dies als versteckter Hinweis interpretiert werden, dass die tatsächliche Leistung oder das Verhalten nicht so gut war wie zuvor dargestellt. Auch hier versteckt sich wieder die eigentliche Benotung in den Steigerungsformen:
Benotung | Sehr gut (1) | Gut (2) | Befriedigend (3) | Ausreichend (4) | Mangelhaft (5) |
Beispielsatz | Wir waren mit den Leistungen stets in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden. | Wir waren mit den Leistungen stets zufrieden. | Wir waren mit den Leistungen zufrieden. | Wir waren mit den Leistungen im Großen und Ganzen zufrieden. | Sie/Er hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden. |
Die Schlussformel ist kein Pflichtbestandteil des Arbeitszeugnisses und kann bei Verzicht eine negative Bedeutung haben. Arbeitgeber drücken mit ihrer Hilfe Bedauern über das Ausscheiden und Zukunftswünsche aus.
Für die Codierung mittels Schlussformel können kleine Varianzen bei der Satzstellung entscheidend sein. Beispielsweise bedeutet „Wir wünschen weiterhin viel Erfolg“, dass die ausscheidende Person bereits Erfolge im Unternehmen feiern konnte. „Weiterhin wünschen wir Erfolg“ hingegen bedeutet, dass es bisher noch keine zu vermeldenden Erfolge gab. Zudem gelten auch hier die üblichen einfachen, doppelten und dreifachen Steigerungen für die Leistungsbewertung.
Derzeit halten neue Formulierungen Einzug in Arbeitszeugnisse, die dazu dienen können, negative Beurteilungen zu verschleiern. Achten Sie besonders auf folgende Hinweise:
Darüber hinaus existieren weitere verschlüsselte Botschaften im Arbeitszeugnis, die laut Gerichtsurteil nicht zulässig sind. Beispiele wären:
Zeugnistext | Botschaft |
Sie/Er erledigte ihre/seine Aufgaben in der ihr/ihm eigenen Art. | Sie/Er war ineffizient und chaotisch. |
Sie/Er zeigte feste Ansichten und wusste sich gut zu verkaufen. | Sie/Er war dickköpfig und hatte oft Streit mit anderen Mitarbeiter:innen. |
Sie/Er zeigte Verständnis für die anfallenden Arbeiten. | Sie/Er ist faul. |
Sie/Er zeigte für die Belange der Mitarbeiter:innen immer großes Einfühlungsvermögen. | Sie/Er suchte ständig amouröse Kontakte. |
Sie/Er stellte ihre/seine umfangreiche Bildung als Gesprächspartner:in stets unter Beweis. | Sie/Er führte während der Arbeitszeiten ständig private Gespräche. |
Nach § 630 BGB und § 109 GewO haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis automatisch auszustellen, weshalb Sie es aktiv anfordern müssen. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail genügt. Dabei sollten Sie eine Frist setzen, in der Regel von drei bis vier Wochen. Sie sollten ein Zeugnis direkt mit der Kündigung beantragen.
Wichtig: Fordern Sie ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an, da es für Bewerbungen entscheidend ist.
Achtung: Sollten Sie kein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen oder sollte es eine ungerechtfertigte Bewertung enthalten, sollten Sie innerhalb von drei Monaten handeln und eventuell klagen! Sie können Kontakt zu uns aufnehmen – Wir kümmern uns umgehend um Ihre Belange!
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann laut § 195 BGB bis zu drei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingefordert werden. Aber Achtung: In Arbeitsverträgen können kürzere Fristen festgelegt werden – prüfen Sie also Ihren Arbeitsvertrag.
Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren, sofern keine kürzeren Fristen im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sind. Danach kann der Arbeitgeber die Ausstellung verweigern, da eine objektive Bewertung nach längerer Zeit schwierig ist.
Beim einfachen Arbeitszeugnis besteht der Anspruch, solange die Personaldaten gespeichert sind. Nach deren Löschung entfällt das Recht.
Sie als Arbeitnehmer:in haben die Möglichkeit, Änderungen oder Berichtigungen zu verlangen. Solch ein Anspruch besteht unter folgenden Umständen:
Sie sollten inhaltliche Änderungen und Formulierungen vorschlagen, jedoch können Wunschformulierungen nicht erzwungen werden. Ist das gesamte Zeugnis widersprüchlich in seinen Aussagen, können Sie auch erwirken, dass es vom Arbeitgeber komplett neu erstellt wird.
Achtung: Nehmen Sie niemals eigenständig Änderungen an Ihrem Arbeitszeugnis vor. Da es sich um eine offizielle Urkunde handelt, entspricht jede unbefugte Veränderung einer Urkundenfälschung und ist strafbar.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine durchschnittliche Bewertung. Möchten sie eine bessere Bewertung erwirken, müssen sie dies nachweisen können – beispielsweise durch Zwischenzeugnisse oder frühere Leistungsbeurteilungen. Stellt der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Bewertung aus, trägt er die Beweislast und muss die schlechte Leistung begründen können. Ist die Leistungsbeschreibung unvollständig und fehlen wesentliche Tätigkeiten oder relevante Erfolge, sollten Sie eine Ergänzung verlangen.
Wir empfehlen in diesen Fällen folgendes Vorgehen:
Ein Arbeitszeugnis richtig zu verstehen bedeutet, codierte Formulierungen zu entschlüsseln. Unsere Interpretationshilfe hilft Ihnen dabei. Wenn Ihr Zeugnis nicht wohlwollend formuliert ist oder versteckte negative Bewertungen enthält, sollten Sie schnell reagieren. Das sind die entscheidenden Fristen:
Falls Ihr Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig ausgestellt wird, ist ebenfalls schnelles Handeln ratsam. Ein fehlendes oder schlechtes Zeugnis kann Bewerbungsprozesse verzögern und Ihre Karrierechancen erheblich beeinträchtigen.
Sind Sie unsicher, ob die Bewertung Ihrer Leistungen im Arbeitszeugnis fair ist? Wir prüfen Ihr Zeugnis und beraten Sie zu möglichen Verbesserungen. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Anschrift
Rechtsanwälte Karoff, Möhring & Koll.
Berliner Allee 14 (Ecke Königstraße)
30175 Hannover
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