Auch wenn man bei einer Abmahnung an andere Bereiche denkt als das Arbeitsrecht, ist das Ergebnis immer das Gleiche: Eine unangenehme Situation. Sprechen Arbeitnehmer: innen eine Abmahnung aus, soll dies eine sehr deutliche Warnung sein. Es wurde Verhalten an den Tag gelegt, was im Unternehmen nicht geduldet wird und bei Wiederholung zur Kündigung führt!
Der Inhalt einer Abmahnung
Ohne eine gute Begründung darf eine Abmahnung nicht ausgesprochen werden. Je nach Grund, bedarf es hier keiner Wiederholungen. Aber Vorsicht: nicht jede Begründung ist gleich einfach nachzuweisen. Wir wollen daher hier auf einige der Häufigsten kurz eingehen:
- Ein Stift wird man nicht vermissen oder aber eine Tasse? Doch – denn schon ein kleiner Diebstahl kann zu einer Abmahnung führen.
- Wenn man der Arbeit fernbleibt und dies nicht entschuldigt, geht man auch ein Risiko ein. Aber auch hier sollten Sie darauf achten, dass sie möglichst früh Bescheid geben!
- Wer öfters oder erheblich zu spät kommt, geht ein Risiko ein. Hier kommt es dann aber wirklich darauf an, wie häufig oder intensiv es vorkam.
Sie sehen aber schon am letzten Beispiel: Man muss sehr genau abwägen, wann man eine Abmahnung auch gerechtfertigt aussprechen kann. Wenn es z.B. um eine schlechte Arbeitsleistung geht, ist dies mitunter sehr schwer nachzuweisen.
Des Weiteren sollte sehr genau auf die Formulierung geachtet werden. Es reicht hier nicht aus, wenn pauschal das Verhalten angekreidet wird. Welches Verhalten hat dazu geführt oder wann ist dies aufgefallen usw.
Wie auf eine Abmahnung reagieren?
Zunächst steht immer die Frage im Raum: unberechtigt oder berechtigt?
Sollten Sie sicher sein, dass es eine unberechtigte Ermahnung war, müssen Sie dies nachweisen können. Der erste Schritt ist, wenn man entsprechend Beweise und Argumente gegen die Abmahnung hat, eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle einreichen. Ziel ist hier die Löschung des Eintrages aus der Personalakte.
Sie sollten sich aber auf jeden Fall genauer beraten lassen. Unsere Anwaltskanzlei aus Hannover berät Sie hier zu ausführlich und deutschlandweit.
Wir stehen gerne für Ihr Recht ein!