Eine Abmahnung ist niemals eine schöne Geschichte – besonders im Berufsleben. Leider müssen Sie ab und an ausgesprochen werden. Genau so unglücklich ist es dann aber auch, wenn diese ungerechtfertigt ausgesprochen werden. Wir wollen uns diesen Monat daher einmal mit diesem unangenehmen Thema beschäftigen
Voraussetzungen für eine Abmahnung
Der Arbeitgeber kann selbstverständlich nicht einfach so eine Abmahnung aussprechen.
- Es sollte ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegen. Die Abmahnung hat ja erst einmal nur den Zweck, dass das Verhalten nicht wiederholt wird. Man spricht hier einfach von einer Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages.
- Es sollte in der Abmahnung das Fehlverhalten enthalten sein, sowie Uhrzeit und Datum.
- Der Arbeitnehmer sollte darüber informiert werden, was bei wiederholten Fehlverhalten als Sanktion drohen kann.
- Auch wenn eine mündliche Aussprache reicht, sollte eine Abmahnung immer schriftlich festgehalten werden. Ansonsten kann es bei einer Kündigung schwer werden, diese mit den ausgesprochenen Abmahnungen zu begründen.
Kann man sich als Arbeitnehmer wehren?
Nicht jeder Arbeitnehmer empfindet eine Abmahnung als gerechtfertigt – und oft ist diese auch nicht. Wenn der Vorwurf keine Pflichtverletzung handelt, zumindest wenn man es mit dem Arbeitsvertrag vergleicht, dann kann dagegen angegangen werden. Der Arbeitnehmer kann darauf bestehen, dass dieser Hinweis aus seiner Akte entfernt wird. Im Zweifelsfall lohnt sich hier auch der Weg über einen Anwalt – immerhin kann eine Abmahnung die eigne Berufslaufbahn behindern.
Sollten Sie ein derart unangenehmes Schreiben erhalten, sollten Sie erst einmal ruhig bleiben. Lassen Sie es gerne von unserer Rechtsanwaltskanzlei genau prüfen. Das Schreiben muss nicht nur inhaltlich sondern auch formell korrekt formuliert sein.
Der Weg zum Gericht sollte der letzte Weg sein. Mitunter kann schon ein klärendes Gespräch z.B. mit dem Betriebsrat ausreichen. Hierzu werden wir Sie dann aber gerne genauer beraten.
Sie haben noch weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht mit uns Kontakt auf zu nehmen. Wir sind nicht nur in Hannover sondern auch deutschlandweit für Sie verfügbar.