Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Die Kanzlei Karoff, Möhring & Koll. vertritt und berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Für uns ist das kein Widerspruch. Wir sind davon überzeugt, dass eine Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts und das regelmäßige Wechseln der Perspektive eine hohe Qualität und Ausgewogenheit der Beratung und der gerichtlichen Vertretung garantiert.

 

Folgende Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts bilden einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Aber auch in sämtlichen anderen arbeitsrechtlichen Themen sind wir kompetente Ansprechpartnerinnen für Sie:

arbeistrechtAls Experten für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit unserer Kanzlei Karoff, Möhring & Koll. in Hannover für alle Fragen rund um Arbeitnehmerrecht und Arbeitgeberrecht kompetent zur Verfügung. Wir beraten Sie als Arbeitnehmer ebenso wie als Arbeitgeber und vertreten Ihre arbeitsrechtlichen Interessen sowohl außergerichtlich als im erforderlichen Falle auch vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Spezialisierung auf Arbeitsrecht, insbesondere die rechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberinteressen gleichermaßen, gewährleistet unseren Mandanten den besonderen Mehrwert der Kenntnis um die jeweiligen Perspektiven der Parteien. Dieses umfangreiche Wissen ermöglichen es uns, jeweils optimale Strategien zu entwickeln und anhand derer ganz individuell die Interessen unserer Mandanten mit maximalem Erfolg zu vertreten.

Das Leistungsportfolio unserer Kanzlei umfasst über die rein anwaltliche Vertretung auch außergerichtliche Interessensvertretung, Beratung und arbeitsrechtliche Serviceleistungen für Personal- und HR-Abteilungen von Unternehmen. Wir erstellen im Rahmen dessen rechtssicheren Schriftwechsel, angefangen von der Abmahnung über die Kündigung bis hin zum qualifizierten Arbeitszeugnis.

Arbeitnehmerseitig beraten wir unsere Mandaten umfassend über alle Belange ihrer Arbeitnehmerrechte, hierzu insbesondere auch zum Arbeitnehmerschutz, zu gesetzliche Kündigungsfristen und jedwede ihrer bestehenden Ansprüche gegenüber Arbeitgebern.

Vorzugsweise streben wir im Interesse unserer Mandantschaft im Arbeitsrecht stets die faire außergerichtliche Lösung im gegenseitigen Einvernehmen aller beteiligten Parteien an. Hierdurch lassen sich zum einen nicht unwesentliche Gerichts- und Verfahrenskosten einsparen, zum anderen aber zudem oftmals auch der Konsens für eine friedvolle Trennung finden.

Die Kanzlei Karoff, Möhring & Koll. mit Sitz in Hannover vertritt ihre Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten von Arbeitnehmerrecht und Arbeitgeberrecht in Niedersachsen sowie im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus, vorbehaltlich der Anwendbarkeit des deutschen Arbeitsrechtes, bei Entsendungen und Arbeitnehmerüberlassungen ins Ausland auch weltweit.