Wissenswertes über Arbeitsverträge – Hannover

Natürlich ist die Freude, zumindest in den meisten Fällen, erst einmal groß, wenn man den neuen Arbeitsvertrag zu Gesicht bekommt. Doch gerade in den Zeiten der DSGVO gleicht das, was man unterzeichnen soll, einem kleinen Buch.

Viele schauen daher nicht so genau hin und unterschreiben einfach. Warum aber auch Sie einen genauen Blick werfen, und im Zweifelsfall werfen lassen sollten, werden wir Ihnen in diesem Blogpost genauer erklären.

Worauf Sie bei Ihrem Arbeitsvertrag achten sollten

Wie oben schon erwähnt, sollten Sie sich die Zeit nehmen, Ihren Arbeitsvertrag genau unter die Lupe zu nehmen. Viele Streitigkeiten, welche später auftreten können, lassen sich auf „schwammige“ Formulierungen im Arbeitsvertrag zurückführen.

• Wie genau ist Ihre Tätigkeit beschrieben? Liegt hier eine sehr offene Formulierung vor, kann es schnell passieren, dass Sie nicht in dem Feld eingesetzt werden, welches Sie angestrebt haben.
Auch das Gegenteil kann von Nachteil sein: Ist das Tätigkeitsfeld zu stark eingeschränkt, können Sie im Zweifelsfall keine anderen Tätigkeiten ausüben – gerade bei kleineren Firmen sollte hier eher auf mögliche Flexibilität geachtet werden.
• Das nächste große Thema ist natürlich die Arbeitszeit. So ist es wichtig zu wissen, dass ein Arbeitgeber keine Überstunden von seinen Mitarbeitern verlangen kann, wenn diese nicht im Arbeitsvertrag festgehalten sind.
Ausnahmen gibt es natürlich auch hier: Nicht jede Arbeitsstelle ist vereinbar mit der üblichen 40 Stunden Woche; der bekannte Schichtbetrieb hat da sein eigenes „Schema“.
• Der Urlaub und auch die Probezeit sollten auch nicht außer Acht gelassen werden. So darf die Probezeit maximal 6 Monate betragen – häufig sind es heut zu Tage sogar nur noch 3.
Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, hängt von der Arbeitszeit ab. Bei der üblichen 40 Stunden Woche, sollten Sie mindestens 20 Tage Urlaub im Vertrag stehen haben.
• Als letzter Punkt steht das Gehalt zur Debatte. Die Vergütung sollte im Arbeitsvertrag stehen, sowie etwaige ausgemachte Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.