Von einem Bußgeld hat wahrscheinlich schon jeder Autofahrer gehört und mitunter auch bereits ein Bußgeld erhalten. Das Verwarngeld dürfte zumindest als Begriff nicht unbedingt jedem bekannt sein. Sie haben beide gemeinsam, dass sie für Ordnungswidrigkeiten vergeben werden. Darüber hinaus gibt es aber einige Unterschiede:
Da man einem Verwarngeld nicht widersprechen kann, ist ein Abwarten, bis man einen Bußgeldbescheid erhält, die einzige Art diesem zu widersprechen. Bedenken Sie aber, dass im Falle eines Bußgeldes zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Diese betragen mindestens 28,50 €, da nun auch wieder Gebühren und Auslagen gezahlt werden müssen.
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