Verwarngeld

Verwarngeld und Bußgeld – Wo ist der Unterschied?

Verwarngeld

Von einem Bußgeld hat wahrscheinlich schon jeder Autofahrer gehört und mitunter auch bereits ein Bußgeld erhalten. Das Verwarngeld dürfte zumindest als Begriff nicht unbedingt jedem bekannt sein. Sie haben beide gemeinsam, dass sie für Ordnungswidrigkeiten vergeben werden. Darüber hinaus gibt es aber einige Unterschiede:

  • Recht auf Einspruch: Gegen ein Verwarngeld kann zunächst einmal kein Einspruch eingelegt werden.
  • Höhe des Verwarngeldes: Die Sanktionen, welche durch eine Verwarnung durch die Behörden ausgesprochen werden können, sind relativ gering. Mindesten 5,- € bis maximal 55,- € können hier eingefordert werden. Erfordert der Tatbestand eine höhere Strafe, so wird dann ein Bußgeld erhoben.
  • Zusätzliche Kosten: Im Gegensatz zu einem Bußgeld fallen bei dieser Art von Sanktion keine zusätzlichen Kosten an. Es müssen keine Auslagen oder Gebühren gezahlt werden.
  • Verkürzte Zahlungsfrist: Im Gegensatz zum Bußgeld muss nach Erhalt der Zahlungsaufforderung innerhalb von einer Woche das Verwarngeld bezahlt sein. Wird dieses nicht gezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.


Da man einem Verwarngeld nicht widersprechen kann, ist ein Abwarten, bis man einen Bußgeldbescheid erhält, die einzige Art diesem zu widersprechen. Bedenken Sie aber, dass im Falle eines Bußgeldes zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Diese betragen mindestens 28,50 €, da nun auch wieder Gebühren und Auslagen gezahlt werden müssen.