Sollten Sie sich der Unfallflucht oder Fahrerflucht schuldig gemacht haben, müssen Sie sich auf umfangreiche Folgen einstellen. Aufgrund der komplexen Thematik sollten Sie unverzüglich einen fachkundigen, rechtlichen Beistand ersuchen, denn trotz der Schwere der Vorwürfe können die Auswirkungen durch eine kompetente Verteidigung abgemildert werden. Wir bieten Ihnen in unserer Kanzlei in Hannover zuverlässige Unterstützung und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Konkret bedeutet der Straftatbestand der Unfallflucht, dass Sie nach einem Unfall versäumt haben, nötige Angaben zugunsten des anderen Unfallbeteiligten zu machen. Sollte niemand sonst am Ort des Geschehens anwesend sein, müssen Sie darüber hinaus eine angemessene Zeit gewartet haben und anschließend die Polizei rufen, sonst machen Sie sich ebenfalls strafbar.
Wenn diese Faktoren zutreffen, sollten Sie bei einer polizeilichen Befragung immer zur Sache schweigen, selbst bei der Frage nach dem Fahrer des Fahrzeugs sollten Sie keine Angaben machen. Im Falle der Unfallflucht sollten Sie alles erst mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen um danach mit einer passenden Verteidigung angemessen auf die Vorwürfe reagieren zu können.
Wir bieten Ihnen eine auf langjähriger Erfahrung und Expertise basierende Verteidigung und beraten Sie bei diesem Thema fachkundig und kompetent. Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei in Hannover um weitere Informationen zum Straftatbestand der Unfallflucht zu erhalten oder uns Ihr konkretes Anliegen zu nennen.
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