Über die Kanzlei

Ergebnisorientierte & kompetente Rechtsberatung

Wir sind Berufsträger mit langjähriger Berufs- und Beratungserfahrung, aber auch auf das Arbeits- und Verwaltungsrecht spezialisiert. Im Arbeitsrecht decken wir die gesamte Palette der arbeitsrechtlichen Fragestellungen inklusive des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts sowie des Arbeitsrechts im Öffentlichen Dienst ab. Im Verwaltungsrecht liegen besondere Schwerpunkte im Beamtenrecht, im Hochschulrecht sowie im Prüfungsrecht.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Beamte und Dienststellen, sowie Land und Kommunen. Zu unseren Mandanten gehören Hochschulen, öffentliche sowie mittelständische Unternehmen, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Angehörige freier Berufe, Führungskräfte sowie Betriebs- und Personalräte.

Wir bieten Ihnen eine engagierte, kompetente und umfassende Beratung. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre persönliche Lebenssituation als auch Ihre wirtschaftliche und strategische Ausgangslage. Wir vertreten Sie außergerichtlich und, wo dies erforderlich wird, auch gerichtlich mit großem Engagement und hoher Verlässlichkeit mit unserem ganzen Wissen und unserer Erfahrung.