Fahrlehrerrecht

Fahrlehrerrecht in Hannover

FahrlehrerrechtWer anderen das Fahren im Straßenverkehr beibringt wird vom Gesetzgeber genau unter die Lupe genommen. Entsprechend sieht das Fahrlehrerrecht bestimmte Zugangsvoraussetzungen für diesen Beruf vor. Hierbei reicht es allerdings nicht, diese wie bei einer Fahrprüfung einmalig zu erfüllen. Vielmehr muss man als Fahrlehrer dauerhaft die Gewähr bieten, das eigene Gewerbe in verantwortungsvoller Weise auszuüben. Wenn Behörden nachträglich feststellen, dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen nicht mehr gegeben scheint, kann es zu einem Entzug der Fahrschulerlaubnis nach Fahrlehrergesetz kommen. Eine solche Entscheidung im Fahrlehrerrecht hat dann weitreichende Folgen. Denn es fällt nicht nur die Grundlage für den bisher ausgeübten Beruf weg, sondern die Kosten für die Fahrschulfahrzeuge, die Anmietung von Schulungsräumen und alle anderen regelmäßigen Kosten laufen weiter auf. Insofern kann ein solcher Bescheid existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Allerdings sind die Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Fahrlehrers kein in allen Einzelheiten abgefasster Katalog, sondern es gibt, wie häufig im Verwaltungsrecht, auch im Fahrlehrerrecht einen gewissen Interpretationsspielraum. Insofern ist es durchaus möglich, dass die das faktische Berufsverbot verhängende Behörde ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. Denn schließlich genießt die Ausübung des gewählten Berufs mit Artikel 12 ausdrücklich den Schutz des Grundgesetzes als Grundrecht. Daher ergibt es in jedem Fall Sinn, diese und andere Fragen rund um das Thema Fahrlehrerrecht fachmännisch überprüfen zu lassen. Wenn Sie entsprechende Probleme haben, sollten Sie sich daher möglichst kurzfristig mit uns in Verbindung setzen.