Obacht beim Aufhebungsvertrag – Hannover

Im Gegensatz zu einer Kündigung, welche einseitig ausgesprochen wird, ist ein Aufhebungsvertrag eine beidseitige Sache. An dieser Stelle hören die Unterschiede zu einer normalen Kündigung aber nicht auf.

  1. Die übliche Kündigungsfrist, welche sich nach der Länge der Anstellung richtet, wird ausgehebelt. Bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags kann eine Beschäftigung sogar noch am selben Tag beendet werden.
  2. Mit dem Aufhebungsvertrag gilt auch der übliche Kündigungsschutz nicht mehr. Es wird also nicht darauf geachtet, ob Sie z.B. durch Schwerbehinderung oder durch die sozialen Kriterien vor einer Kündigung geschützt wären.
  3. Sollte es einen Betriebsrat geben, hat dieser keinen Einfluss mehr auf die Kündigung und das damit verbundene Gremium wird z.B. soziale Gesichtspunkte nicht näher prüfen.

Nachteile eines Aufhebungsvertrages

Neben den oben genannten Punkten ergeben sich außerdem noch einige andere Nachteile. Da Sie im Grunde auf freiwilliger Basis das Arbeitsverhältnis beenden, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen.
Damit dies nicht passiert, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein Beispiel wäre, wenn Ihnen sowieso eine betriebsbedingte Kündigung vorsteht und Sie mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung erwirken möchten. Dieser Punkt muss dann auch im Vertrag stehen. Im Zweifelsfall überprüfen wir gerne für Sie, ob diese Ausnahme gegeben ist.
Worauf Sie auch achten sollten, ist wenn eine betriebliche Altersvorsorge bisher vorlag, etwaige Versorgungsanwartschaften entfallen können.
Vorteile des Aufhebungsvertrages

Durch seine oben erwähnten Eigenschaften kann durch einen Aufhebungsvertrag sehr schnell ein neues Anstellungsverhältnis gestartet werden – es gibt also eine gewisse Flexibilität.
Diese spiegelt sich auch in den Bedingungen wider, welche Sie mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber aushandeln können – dazu zählt unter anderem eine Abfindung.
Sie sollten aber darauf achten, ob sich durch die Abfindung nicht Nachteile ergeben. Wenn die Abfindung zu hoch ausfällt, können Sie unter den nächsthöheren Steuersatzfallen, da sich im Prinzip Ihr Jahresbruttoverdienst erhöht hatte.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover berät Sie gerne umfangreich zu diesen und anderen Themen rund um das Arbeitsrecht.