Hochschulrecht

Hilfe im Hochschulrecht

Das Hochschulrecht zählt zu einem Kernbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit. Es gehört zum besonderen Teil des Verwaltungsrechts und zeichnet sich dadurch aus, dass es sämtliche rechtlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit Hochschulen umfasst. Hierunter fallen nicht nur die Rahmenbedingungen der Hochschulen, sondern durch das Hochschulrecht werden auch die Bedingungen der Bediensteten und der Studierenden geregelt.

Wen beraten wir und wo könnten Schwierigkeiten liegen?

In den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung im Hochschulrecht verschoben. Wir beraten nunmehr nicht mehr nur Universitäten, sondern auch Studenten*innen bei hochschulrechtlichen Schwierigkeiten.

Herausforderungen für Studenten*innen im Studium treten meist nur dann auf, wenn nicht alles läuft wie geplant. Eine Studienleistung verlief nicht wie geplant, so dass eine Wiederholungsprüfung ansteht. Möglicherweise droht auch eine Exmatrikulation, weil eine Studienleistung als endgültig nicht bestanden gewertet wurde. Ebenfalls kann es vorkommen, dass Studenten*innen sich ungerecht bewertet fühlen.

Hochschulrechtliches Problem – zögern Sie nicht!

Um Ihnen bei Ihren hochschulrechtlichen Problemen schnell und unkompliziert helfen zu können, sollte keine Zeit verschwendet werden. Wir bieten Ihnen daher an, im Rahmen eines kurzen Telefongespräches, in dem Sie uns Ihre Situation schildern, mitzuteilen, ob wir Ihnen behilflich sein können. Zögern Sie nicht, sondern handeln Sie schnell, da die Fristen für ein etwaiges Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren auch im Hochschulrecht kurz sind. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. 

Wir können Ihnen im Hochschulrecht unter anderem in folgenden Bereichen Unterstützung anbieten: