Hinweise zum Verwaltungsrecht – Hannover

Wie viele Begriffe im deutschen Rechtssystem ist das Verwaltungsrecht ein Oberbegriff für viele verschiedene Rechtsgebiete. Vereinfacht kann man sagen, dass sich das Verwaltungsrecht mit der Ausführung von Gesetzen und mit der Verwaltung von Kommunen, Ländern und Bund beschäftigt.
Die erste Unterteilung in diesem Rechtsgebiet findet sich in den zwei „Hauptbereichen“: dem Allgemeinen und dem Besonderen.

Besonderes Verwaltungsrecht
Dieser Sammelbegriff, der im Grunde kein eigenes Rechtsgebiet darstellt, umfasst die einzelnen Rechtsgebiet, welche sich mit dem Materiellen befassen. Zu diesen gehören zum Beispiel:

  • Beamtenrecht: Was allgemein als „öffentlicher“ Dienst bezeichnet wird, wird in diesem Teil des Gesetzes geregelt. Da dies immer an einen Tarif gebunden ist, finden sich hier nicht typische Themen aus dem Arbeitsrecht wieder.
  • Fahrlehrerrecht: Was braucht man für die Ausbildung zum Fahrlehrer, welche Rechten und Pflichten hat man, welche Voraussetzungen sind während der Ausübung zu erfüllen – all dies findet sich hier.
  • Hochschulrecht: Wenn es sich um Universitäten, Studenten und das erlangen eines akademischen Grades handelt, befindet man sich in den verschiedenen Unterteilungen des Hochschulrechtes.
  • Schulrecht: Die lange dauert eine Ausbildung, welche Voraussetzungen müssen Privatschulen erfüllen, wie erreicht man den Abschluss – diese Rahmenbedingungen werden durch das Schulrecht gesetzt.
  • Kommunalrecht: Ob Gemeindeverbände, Landkreise oder einzelne Gemeinden: Die kommunale Selbstverwaltung, mit Ihren auf der Landesverfassung begründeten Bestimmungen, findet hier Ihre Anwendung und Regelung.
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht: Dieses Rechtsgebiet beinhaltet all diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, welche das Einwirken vom Staat auf die Wirtschaft und die Regulierungen der Wirtschaft regeln.

Allgemeines Verwaltungsrecht
Staatshaftung, Rechtsquellen, die allgemeine Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln – all diese Punkte finden sich im allgemeinen Verwaltungsrecht wieder. Der Ablauf des Verwaltungsprozesses, speziell im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung, wird hier selbstverständlich auch reguliert und muss stetig aktualisiert werden.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Karoff, Möhring und Kollegen vertritt Sie wie immer gerne auch bei diesem Thema. Nehmen Sie per Mail oder Telefon mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns darauf, Ihnen zur Seite zu stehen.